Autark Invest AG muss Arreste hinnehmen


Am Landgericht Dortmund ist unter dem 28.04.2017 – 7 O 151/17 – Arresturteil gegen die Autark Invest AG ergangen. In dem Arresturteil führt das Gericht aus, dass ca. 50 Arrestverfahren anhängig sind. Mittlerweile hat sich die Zahl der Verfahren auf ca. 150 erhöht.

Mit dem Arresturteil können die Anleger auf schnellem Wege Vermögenswerte der Autark Invest AG pfänden. Damit können Anleger schnell an Ihr Geld gelangen.

Nach den Angaben von Finanztest hat die Autark Invest AG mindestens 35 Mio. Euro für Nachrangdarlehen von etwa 3.600 Anlegern eingesammelt. Den Anlegern wurden die vertraglich vereinbarten Zinsen von jährlich bis zu 7,5 % anfangs auch gezahlt. Die Investitionen der Autark Invest AG waren weniger erfolgreich als erhofft. Ein Angebot von Firmenchef Stefan Kühn an Anleger, ihre Nachrangdarlehen in Vorzugsaktien der Autark Group AG umzutauschen, scheiterte 2016. Als dann staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und Geldwäsche gegen den wegen dubioser Finanzgeschäfte vorbestraften Stefan Kühn bekannt wurden, kündigten viele Anleger ihre Nachrangdarlehen und forderten ihr Geld zurück. Die Autark zahlte in vielen Fällen nicht.

Neuerdings behauptet die Autark Invest AG, dass man sich neu aufgestellt und positioniert habe. Man habe Maßnahmen eingeleitet, um den geänderten Wünschen aller Anleger zu einer Investitionsgemeinschaft und mehr Mitentscheidung, höherer Flexibilität, optimaler Sicherheit und guten Erträgen für das investierte Geld gerecht zu werden. Man habe in reale Sachwerte und soziale Projekte investiert und damit echte und nachhaltige Mehrwerte geschaffen. Man werde die Nachrangdarlehen nicht mehr weiterführen. Die bestehenden Nachrangdarlehen würden Ihre volle rechtliche Gültigkeit behalten. Durch Forderungsabkauf des bestehenden Nachrangdarlehens bei der Autark Invest AG und den Wandel in eine neu aufgelegte durch Grundschuld besicherte festverzinsliche Hypothekenanleihe der deutschen Autark Group AG, Berlin, verbessere sich die Sicherheit der Geldanlage. Die Anleihe soll eine feste Verzinsung bei einer max. fünf-jährigen-Laufzeit haben und werde jederzeit handelbar sein. Zusätzliche Erträge seien durch die Ausgabe von Gratisaktien der Konzernmutter Autark Group AG für diejenigen zu erzielen, die ihr Nachrangdarlehen in eine Hypothekenanleihe umtauschten. Externe Kapitalmarktexperten prüften nun das Gesamtkonzept, um es in eine tragfähige Form zu bringen. Die Autark Invest AG fordert die Anleger auf, hierzu ihre Zustimmung zu erteilen. Diesbezüglich werden Anleger auch telefonisch unter Druck gesetzt.

Ganz anders hat das Landgericht Dortmund in seinem oben erwähnten Arresturteil die Tatsachen- und Rechtslage beurteilt.

Nachdem sich das Gericht für örtlich zuständig befunden hat, hat es festgestellt, dass die Rückzahlungsansprüche des Arrestklägers gefährdet seien. Dies ergebe sich allein schon daraus, dass die Rechtsvorgängerin der Autark Invest AG (Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH) mit der Autark Invest AG verschmolzen wurde und diese ihren Sitz in Lichtenstein hat. Hinzu kämen weiter eingetretene nachteilige Umstände.

Allein der Umstand, dass durch die Verschmelzung des Vermögens im Inland kein Rechtssubjekt zur Vollstreckung zur Verfügung stehe, verschlechtere die Situation des Anlegers. Darüber hinaus ergebe sich aus den vorgelegten Mitteilungen der Börsenaufsicht Lichtenstein, dass die Autark Invest AG mit einem von der Börsenaufsicht nicht gebilligten Memorandum beabsichtigte, Nachrangdarlehen in Aktien zu tauschen und dieses Vorhaben nach Intervention der Börsenaufsicht wiederum aufgeben habe. Dieser Versuch spreche dafür, dass mit dem Eintausch von Nachrangdarlehen gegen Aktien Liquidität geschaffen werden sollte, was im Gegenzug dafür spricht, dass ausreichende Liquidität für die Befriedigung von Nachrangdarlehensansprüchen nicht gegeben sein dürfte. Für die Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs spreche zudem, dass der verurteilte Firmenchef Stefan Kühn hinter den Aktivitäten der Autark Invest Gruppe stecke. Stefan Kühn sei für Millionenschäden von Anlegern verantwortlich und habe auch Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,335 Mio. Euro nebst Zinsen anerkannt. Gegen Stefan Kühn werde unter anderem auch nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Lichtenstein wegen des Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München wegen Kapitalbetrugs ermittelt.

Das LG Dortmund stellt fest, dass dem Anleger ein Kündigungsrecht nach § 490 I BGB zugestanden habe. Rechtsmissbräuchlich sei die Kündigung nicht. Die von der Autark Invest AG verwendete Nachrangklausel sei überraschend und benachteilige den Vertragspartner unangemessen. Damit sei diese Klausel unwirksam.

Alle Einwendungen der Autark Invest AG hat das Gericht zurückgewiesen.

Anleger sollten schnell handeln und Rechtsrat einholen. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

 
  Veröffenlicht am: 25. Juli 2017
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Zuhal Wegmann

Zuhal Wegmann

Rechtsanwältin, Dortmund Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder:

Anlegerrecht, Grauer Kapitalmarkt, Gesellschaftsbeteiligungen, Bank- und Finanzrecht, Verbraucherrecht

Kurzbeschreibung:

Rechtanwältin Zuhal Wegmann gehört der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dem Vorstand des Vereins für Verbraucherrechte e.V. an. Sie arbeitet in Sozietät mit Rechtsanwalt Günther Wegmann und ist als Dozentin bei der Rechtsanwaltskammer Hamm tätig.