Wüstenrot Bausparkasse zieht Kündigung zurück


Wie bereits berichtet, haben zahlreiche Bausparkassen (Landesbausparkassen, BHW, Schwäbisch Hall u.a.) ältere Bausparverträge gekündigt. Ein 76jähriger Kunde der Wüstenrot, der von unserem Mitglied Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni, Stuttgart, vertreten wurde, war damit nicht einverstanden und hat vor dem Landgericht Stuttgart – erfolgreich – Klage gegen die Kündigung eingereicht.

Nach vorläufiger Ansicht des Gerichts lagen die Voraussetzungen der Kündigung nicht vor. Da die Wüstenrot Bausparkasse AG befürchten musste, die Klage zu verlieren, nahm sie im Rahmen eines Vergleichs die Kündigung zurück.
Die Parteien einigten sich sodann noch auf eine Fortführung des Bausparvertrages. Die Wüstenrot Bausparkasse AG kann den Vergleich noch bis zum 20.07.2015 widerrufen. In diesem Fall wird am 24.07.2015 ein Urteil erlassen werden.
Dieses Verfahren zeigt, dass sich Anleger nicht alles gefallen lassen sollten und sich eine Klage lohnen kann.

Der Verein für Verbraucherrechte e.V. rät betroffenen Bausparern, sich fachkundig beraten zu lassen und sich zeitnah gegen die Kündigung zu wehren.

 
  Veröffenlicht am: 24. Juni 2015
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Patrick M. Zagni

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt, Stuttgart Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder:

Erbrecht, Bankrecht, Kapitalanlagenrecht, Grauer Kapitalmarkt

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Stuttgart. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV), Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Fachbezeichnung: Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Fach: "Bankrecht, Verbraucherkreditrecht"; Mitglied in der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein.