Wie bereits berichtet, haben zahlreiche Bausparkassen (Landesbausparkassen, BHW, Schwäbisch Hall u.a.) ältere Bausparverträge gekündigt. Ein 76jähriger Kunde der Wüstenrot, der von unserem Mitglied Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni, Stuttgart, vertreten wurde, war damit nicht einverstanden und hat vor dem Landgericht Stuttgart – erfolgreich – Klage gegen die Kündigung eingereicht.
Nach vorläufiger Ansicht des Gerichts lagen die Voraussetzungen der Kündigung nicht vor. Da die Wüstenrot Bausparkasse AG befürchten musste, die Klage zu verlieren, nahm sie im Rahmen eines Vergleichs die Kündigung zurück.
Die Parteien einigten sich sodann noch auf eine Fortführung des Bausparvertrages. Die Wüstenrot Bausparkasse AG kann den Vergleich noch bis zum 20.07.2015 widerrufen. In diesem Fall wird am 24.07.2015 ein Urteil erlassen werden.
Dieses Verfahren zeigt, dass sich Anleger nicht alles gefallen lassen sollten und sich eine Klage lohnen kann.
Der Verein für Verbraucherrechte e.V. rät betroffenen Bausparern, sich fachkundig beraten zu lassen und sich zeitnah gegen die Kündigung zu wehren.