Deutsche Sachinvest GmbH

Anleger, die ihr Geld bei der DSI-Deutsche Sachinvest GmbH als „Premiumzins“ angelegt haben, sollten dringend ihre Verträge überprüfen lassen.

Die DSI hat mit ihren Produktvarianten Fixzins (Einmalzahlung) und Ansparzins (Ratenzahlung) für eine Geldanlage mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren sowie einer Verzinsung von 3,5 % bis 4,5 % p.a. geworben. Die Vermittlungstätigkeit wurde u.a. von der Gekoo GmbH auf Grundlage eines Maklervertrages durchgeführt.

In ihren aufgrund der kleinen Schriftgröße fast nicht lesbaren Informationen führt die DSI zu ihrer Hauptgeschäftstätigkeit aus, dass sie im „Bereich der Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen sowie des Immobilienan- und verkaufs und der Immobilienverwaltung“ tätig sei.

Tatsächlich gewährt der Anleger der DSI aber ein sogenanntes qualifiziert nachrangiges Darlehen. Die Risiken solcher Darlehen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Publikation vom 01.08.2014 treffend beschrieben. Die BaFin führt aus, dass Nachrangdarlehen für Gesellschafter kriselnder Unternehmen seit langem ein gängiges Instrument seien, um eine Insolvenz abzuwenden. Sie haben sich als bankenunabhängiges Finanzierungsinstrument etabliert, nicht zuletzt deshalb, weil sie faktisch den Spielraum eines Unternehmens erhöhen, neben dem Nachrangkapital weitere, nicht nachrangige Fremdverbindlichkeiten aufzunehmen. Ganz deutlich sagt die BaFin, dass es sich um eine unternehmerische Risikobeteiligung handelt. Der Anleger übernimmt mit den Nachrangdarlehen eine unternehmerische Finanzierungsverantwortung. Er muss sein Kapital wie ein Gesellschafter auch und gerade dann in dem Unternehmen belassen, wenn es in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Damit ist der Anleger auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass es dem Unternehmen gut geht. Das Kapital des Anlegers haftet für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, egal ob Insolvenz vorliegt oder nicht.

Es besteht nicht nur ein Insolvenzrisiko, sondern ein generelles Risiko der Haftung für Unternehmensschulden. Im Falle der Insolvenz regeln Klauseln die Reihenfolge der Befriedigung der Inhaber der Forderungen. In der Regel erhalten Inhaber von Nachrangdarlehen erst dann Geld, wenn das Vermögen der Gesellschaft für alle anderen Gläubiger ausgereicht hat.

Ob das Zinsversprechen erfüllt werden kann, steht in den Sternen.

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