FUNVESTMENT Ltd muss Nachrangdarlehen rückabwickeln


Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) hat der FUNVESTMENT Ltd. (Karlsruhe) mit Verfügung vom 13.11.2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Dem von „Director“ Tobias Rethaber geführten Unternehmen wird von der BaFin vorgeworfen, Geschäfte zu tätigen, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einer Erlaubnis bedarf.

Die Kapitalanlage bei der FUNVESTMENT Ltd.

Die FUNVESTMENT Ltd. schloss mit Kapitalgebern so genannte Verträge über Nachrangdarlehen ab. Die Vertragsbedingungen sahen jedoch vor, dass die Gelder unbedingt an die Kapitalgeber zurückzuzahlen sind. Hierdurch betreibt die FUNVESTMENT Ltd. das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Aufgrund des Bescheides ist die Gesellschaft verpflichtet, die Gelder der Anleger „per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen“.

Was können Anleger tun?

Jedenfalls sollten sämtliche Anleger die nunmehr von der Gesellschaft versandten „Risikohinweise zur qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung des Nachrangdarlehen der FUNVESTMENT Ltd.“ NICHT UNTERZEICHNEN! Unserer Ansicht nach versucht die FUNVESTMENT Ltd. damit, Zeit zu gewinnen und die Umsetzung der Verfügung der BaFin hinauszuzögern. Vielmehr sollten die Anleger die Nachrangdarlehen so schnell wie möglich kündigen und ihre Gelder zurückfordern. Bislang weigert sich die FUNVESTMENT Ltd. gegenüber Anlegern noch mit fadenscheinigen Ausreden, die investierten Beträge zurückzuzahlen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen!

Aufgrund dieser Fakten raten wir, zu versuchen, das investierte Geld so schnell wie möglich zurückzuholen. Zu prüfen wären in diesem Zusammenhang auch Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler und Berater, die die Nachrangdarlehen empfohlen haben. Solche Schadenersatzansprüche haben den Vorteil, dass der Anleger den angelegten Betrag voll erstattet verlangen kann.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. beraten Sie hierzu gerne.

 
  Veröffenlicht am: 5. Februar 2018
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Patrick M. Zagni

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt, Stuttgart Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder:

Erbrecht, Bankrecht, Kapitalanlagenrecht, Grauer Kapitalmarkt

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Stuttgart. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV), Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Fachbezeichnung: Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Fach: "Bankrecht, Verbraucherkreditrecht"; Mitglied in der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein.