Hintermänner der World Business Sparkasse Ltd. verurteilt

Unser Mitglied aus Paderborn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Gerhard, warnte schon am 04. Juni 2012 vor der World Business Sparkasse. Am 14.07.2014 verurteilte nun das Landgericht Paderborn, nachdem es gegen den nicht auffindbaren Til Christian H. am 15.05.2014 ein Versäumnisurteil erlassen hatte, die anderen Hintermänner Andreas H. aus Paderborn und Horst U. aus Lauenförde als Gesamtschuldner auch mit Til Christian H. wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung zum Schadenersatz.

Das Gericht geht davon aus, dass Horst U. als Anlagevermittler die ihn treffenden Prüfung- und Aufklärungspflichten vorsätzlich verletzt hat. Der Vermittler schulde eine richtige und vollständige Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Auch müsse der Vermittler das Anlagenkonzept wenigstens auf Plausibilität und insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen, da er ansonsten keine sachgerechten Auskünfte erteilen könne. Das Gericht sah es schon nach den Angaben des Vermittlers Horst U. als erwiesen an, dass er diese Pflichten verletzt habe, weil er in mündlicher Verhandlung zugestanden habe, das Investment nicht auf Plausibilität überprüft zu haben, ohne den Anleger darauf hinzuweisen. Vielmehr habe er dem Kläger gegenüber vorgespielt, die Anlage sei sicher und unterliege einer Einlagensicherung. Durch sein Verhalten habe Horst U. dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt, so dass die Haftung auf vorsätzlich unerlaubter Handlung beruhe. Der Schaden sei auch objektiv sittenwidrig herbeigeführt worden, weil es sich nicht um ein seriöses Investment, sondern um ein betrügerisches Schneeballsystem gehandelt habe. Er sei als gelernter Versicherungskaufmann in der Lage gewesen, einzuschätzen, ob seriöse Geschäfte innerhalb kurzer Zeit eine entsprechende Rendite abwerfen könnten.

Andreas H., gelernter Koch und „Direktor“ der World Business Sparkasse wurde wegen Kapitalanlagebetruges gemeinschaftlich mit den übrigen Beklagten verurteilt, weil er sich die von Horst U. begangene Täuschungshandlung zurechnen lassen müsse. Das Gericht ging von einem gemeinsamen Tatplan des Andreas H. und des Til Christian H. aus. Letzterer habe die „Geschäftsidee“ gehabt und das Konzept der World Business Sparkasse entwickelt. Andreas H. habe jedoch die Word Business Sparkasse (mit-) gegründet und sich als deren Direktor ins englische Register eintragen lassen. Er habe dafür seine Unterschrift abgegeben. Andreas H. habe gewusst, dass Gelder investiert würden. Er habe darauf Zugriff gehabt, jedoch nichts dazu sagen können, wie die Gelder investiert würden. Aufgrund seiner Zugriffsmöglichkeit auf das Konto habe ihm klar sein müssen, dass die Gelder in Wahrheit nicht investiert würden. Auch das Nachtatverhalten des Andreas H. gereiche diesem nach Auffassung des Landgerichts Paderborn zum Nachteil, da er einen Rechtsanwalt beauftragte, um dem Kläger mitzuteilen, das Geld sei wie vereinbart angelegt und die Rückzahlung werde zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Auch umfangreicher Schriftverkehr mit Vertröstungen des Andreas H., der immer wieder von seinem „Partner“ sprach, ließ das Gericht davon ausgehen, dass dessen Behauptung, er habe nicht gewusst, dass Anleger getäuscht werden sollten, eine nicht glaubhafte Schutzbehauptung sei. Das Gericht urteilte, dass auch Andreas H. vorsätzlich und in Bereicherungsabsicht gehandelt habe.

Ein ähnliches Strickmuster zeichnet sich auch betreffend die Firmen H-U-S Deutschland, Bowdell Investments L. P., Schottland und bei der Firma Capital Management System, Spanien, ab, an denen zumindest teilweise die Beklagten aus dem Paderborner Verfahren beteiligt zu sein scheinen.

Der Verein für Verbraucherrechte e.V. rät allen betroffenen Anlegern, die vorgenannten Unternehmen Beträge überwiesen haben, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.

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