Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. hatten bereits berichtet, dass das Amtsgericht Düsseldorf eine Klage der MUC Exclusive GmbH (früher Medius Exclusive GmbH) gegen eine von unserem Mitglied Rechtsanwältin Stefanie Fandel vertretene Mandantin wegen einer Forderung aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Atlanticlux-Lebensversicherung abgewiesen hat. Außerdem wurde die MUC Exclusive GmbH auf die Widerklage der Mandantin zur Rückzahlung der bereits auf die Vermittlungsgebührenvereinbarung geleisteten Raten verurteilt.
Die MUC Exclusive GmbH wollte das Urteil des AG Düsseldorf nicht akzeptieren und ging in Berufung. Doch auch beim Landgericht Düsseldorf konnte sie mit ihrer Argumentation nicht punkten und verlor.
Das Landgericht Düsseldorf (Urteil v. 2.4.2014) bestätigte in allen Punkten das erstinstanzliche Urteil. „Ein toller Erfolg, über den ich mich für unsere Mandantin besonders freue!“, so Rechtsanwältin Stefanie Fandel.
Zu Vergütungsvereinbarungen oder sog. Nettopolicen, die auch von Anbietern wie Deutscher Atlas Finanzdienstleistungen AG, mira 2000 marketing GmbH, Prisma Life AG oder Omega Finanzdienstleistungen AG verwendet werden, beraten Sie die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. gerne.