PICCOX – Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Zahlreiche Anleger sind durch ihre Anlage im Zusammenhang mit dem Komplex PICCOX / PICAM / PICCOR geschädigt und könnten einen Totalverlust erleiden.

Hintergrund ist, dass über freie Vermittler Anlagen sowohl in einer Vermögensverwaltung, als auch in ein Zertifikat vertrieben wurden.

Arrestverfahren gegen die „Täter“?

Aus zahlreichen Medienberichten ergibt sich, dass gegen die Hintermänner der entsprechenden Gesellschaften staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Den Meldungen nach handelt es sich um ein Schneeballsystem bei dem also z.B. Zahlungen an die Altanleger aus frischem Geld von Neuanlegern bedient werden, ohne dass diesen Zahlungen Gewinne zugrunde liegen.

Eine gängige juristische Herangehensweise in derartigen Fällen ist, dass die Anleger mithilfe eines Arrestes ihre Forderungen sichern und z.B. Vermögen auf einem Bankkonto pfänden und dann in einem weiteren Verfahren einen Titel gegen die Hintermänner erwirken. Für Geschädigte, welche nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, birgt dieses Vorgehen aber ein hohes Kostenrisiko, weil zwei Gerichtsverfahren (Arrest- und Hauptsacheverfahren) unter Umständen durch mehrere Instanzen durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus liegen bislang nur die Informationen aus den Medien vor, so dass es durchaus zweifelhaft ist, ob ein Arrestverfahren letztlich gegenwärtig überhaupt zum gewünschten Erfolg führt.

Auch die Vermittler können haften!

Neben den Hintermännern können aber auch die Vermittler haften, welche die Beratung zu den Anlagen durchgeführt haben. Diese standen bei einer Beratung in der Pflicht anleger- und anlagegerecht zu beraten. Sie durften damit z.B. die Anlage nur solchen Anlegern vorschlagen, zu denen die Anlage auch „passt“. Weiter mussten die Vermittler über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände der Anlage aufklären.

Es handelte sich um hochspekulative Anlagen (u.a. in Derivaten) und ein Kapitalverlust war – ohne dass es auf strafbare Handlungen überhaupt ankommt – schon bei Entscheidung für die Anlage nicht unwahrscheinlich, so dass die Anlage an sich sicherheitsorientierten Anlegern überhaupt nicht vorgeschlagen werden durfte.

Zudem liegt der Anlage PICCOX ein Zertifikat zugrunde, dessen „Spielregeln“ sich zumindest aus dem Produktinformationsblatt nicht eindeutig ergeben. Darüber hinaus wies die Anlage keinerlei Transparenz für den Anleger auf. Hier sei darauf hingewiesen, dass es noch nicht einmal möglich ist, zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Zahlungen der Emittentin auf das Zertifikat tatsächlich zu leisten sind. Auf diese Umstände hätten die Vermittler aufmerksam machen müssen.

Die Vermittler mussten die Anlage zumindest auf Plausibilität überprüfen oder hätten eindeutig darauf hinweisen müssen, dass sie die Anlage eben nicht überprüft haben. Aufgrund der Unklarheiten der Anlage darf bezweifelt werden, dass eine derartige Prüfung durch die Vermittler erfolgte.

Nach Ansicht der Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. liegen ausreichend Ansatzpunkte dafür vor, eine Haftung des Anlagevermittlers zu prüfen und diesen bei Vorliegen von Aufklärungsdefiziten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. In der Regel müssen die Vermittler über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, so dass der Ersatzanspruch gedeckt sein dürfte.

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