Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl verliert Schadenersatzprozess wegen fehlerhafter Beratung zu Schiffs- und Lebensversicherungsfonds


Mit Urteil des Landgerichts Ansbach vom 05.12.2014 wurde einem Kunden der Kreissparkasse Dinkelsbühl Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen. Damit folgte das Gericht voll umfänglich dem Antrag des von unserem Mitglied Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni, Stuttgart, vertretenen Klägers.

Der Kläger hat auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Sparkasse Dinkelsbühl Beteiligungen an der „Saylemoon Rickmers und Nina Rickmers Schifffahrtsgesellschaft & Cie. KG“ sowie an der „Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI GmbH & Co. KG“ erworben. Zu diesem Zeitpunkt stand er schon kurz vor der Rente. Unmissverständliche Vorgabe an den Berater war deshalb, dass kein Geld verlorengehen dürfe, da er das eingesetzte Kapital für seine Altersvorsorge benötigen würde. Der Berater sicherte zudem zu, dass das Geld jederzeit zur Verfügung stehe, wenn er es einmal dringend benötigen würde.

Ansonsten ist der Kläger über die wesentlichen Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds und einem Lebensversicherungsfonds, die ja bekanntlich bis zum Totalverlust führen können, ebenso wenig aufgeklärt worden, wie über die erheblichen Rückvergütungen (Provisionen), die die Sparkasse für die Vermittlung der Fonds erhalten hat.

Sämtliche Einwendungen der beklagten Sparkasse wurden widerlegt. So bestritt die Bank bereits, dass überhaupt eine Beratung stattgefunden habe, obwohl die Anlagen ausdrücklich auf Empfehlung ihres Mitarbeiters verkauft worden sind. Die Beweisaufnahme hat auch den Vortrag des Klägers bestätigt, dass er dem Berater unmissverständlich mitgeteilt hatte, dass die Anlagen im Hinblick auf den geplanten Renteneintritt maximal fünf Jahre gehalten werden sollen und das Geld für die Altersvorsorge, mithin also sicher im Sinne des Kapitalerhalts, bestimmt gewesen sei.

Selbst die gleichzeitig mit der Fondsbeteiligung unterzeichnete Erklärung in einem WpHG-Erhebungsbogen mit „risikobereit“ war nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, eine Pflichtverletzung bei der Beratung zu verneinen, da diese Angabe im krassen Widerspruch zu den Anlagewünschen und der Risikobereitschaft des Klägers stand.

Eine weitere Pflichtverletzung sah das Landgericht Ansbach darin, dass der Mitarbeiter der Beklagten den Kläger nicht darüber informiert hat, dass die Sparkasse für die Zeichnung der streitgegenständlichen Fondsbeteiligungen Provisionen erhielt. In den maßgeblichen Prospekten ist zwar jeweils eine Vermittlungsprovision ausgewiesen, die beklagte Sparkasse war aber nicht als Empfängerin angegeben.

Damit fällt die Provision unter die so genannte „kick back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs (BGH), weshalb das Verschweigen der Provision eine weitere Pflichtverletzung und somit eine Schadenersatzverpflichtung darstellt.

Der Fall beweist, dass es sich häufig lohnt, als geschädigter Anleger seine Schadenersatzansprüche geltend zu machen, zumal die meisten Fondsbeteiligungen mit einem finanziellen Verlust für die Anleger enden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
  Veröffenlicht am: 22. Dezember 2014
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Patrick M. Zagni

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt, Stuttgart Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder:

Erbrecht, Bankrecht, Kapitalanlagenrecht, Grauer Kapitalmarkt

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Stuttgart. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV), Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Fachbezeichnung: Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Fach: "Bankrecht, Verbraucherkreditrecht"; Mitglied in der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein.