Landgericht Chemnitz: Beteiligungen an Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR können gekündigt werden


Bei der Neunten Grundbesitz Wohnbaufonds GbR handelt es sich um einen Immobilienfonds, der Eigentümer des Wohn- und Geschäftshauses in der Hübschmannstraße 13 in Chemnitz ist. Der Immobilienfonds wurde in den Jahren 1996 / 1997 von der IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH, Herrn Günter Mulzer und der CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH gegründet. Die IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz An der Markthalle 13 in 09111 Chemnitz ist auch Geschäftsführer des Immobilienfonds. Sie zeichnet sich nicht gerade durch eine gute Informationspolitik aus. Z. B. stellt sie trotz Aufforderung keine Geschäftsberichte zur Verfügung. Die Dauer der Gesellschaft ist unbefristet, da sie nach dem Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, falls die Gesellschafter nicht mit einer Mehrheit von 2/3 beschließen, dass die Gesellschaft zum 31.12.2020 aufgelöst wird.

Der Gesellschaftsvertrag bestimmt des Weiteren, dass die Gesellschafter ihre Beteiligung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich kündigen können, wenn ein steuerlicher Totalgewinn erzielt worden ist. Die Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR behauptet zwar, dass noch kein steuerlicher Totalgewinn erzielt worden sei, weist dies aber trotz mehrfacher Aufforderungen nicht nach.

Eine von unserem Leipziger Mitglied Kai Malte Lippke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertretene Anlegerin hat die Beteiligung an dem Immobilienfonds gekündigt und – nachdem dieser die Kündigung nicht anerkannt hat – auf Auskunft über den ihr zustehenden Wert der Beteiligung geklagt.

Das Landgericht Chemnitz hat auf diese Klage hin mit Urteil vom 24.05.2013 festgestellt, dass die Anlegerin ihre Beteiligung wirksam gekündigt hat. Der Ausschluss des Kündigungsrechts bis 31.12.2020 begrenze ihre Handlungsfreiheit in sittenwidriger Art und Weise und sei deshalb gemäß § 138 BGB unwirksam. Das Landgericht Chemnitz hat die Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR deshalb dazu verurteilt, der Klägerin Auskunft über den auszuzahlenden Wert der Beteiligung zu geben. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Chemnitz festgestellt, dass die Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR diese Auskunftspflicht nicht schon dadurch erfüllt habe, dass sie der Anlegerin einen Auszug des Kapitalkontos zur Verfügung gestellt habe. Das Kapitalkonto gebe den Wert der Beteiligung nicht wieder, weil der Verkehrswert der Fondsimmobilie nicht berücksichtigt werde.

Nach dem Urteil des Landgerichts Chemnitz können alle Gesellschafter ihre Beteiligungen sofort kündigen. Allerdings hat die Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen Anlegern zur Prüfung ihrer Rechte gerne zur Verfügung.

 
  Veröffenlicht am: 20. September 2013
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Kai Malte Lippke

Kai Malte Lippke

Rechtsanwalt, Leipzig Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann

Tätigkeitsfelder:

Kapitalanlagenrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Leasingrecht, Erbrecht

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Lippke vertritt seit über 20 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.