Pflegeimmobilien – eine sichere Anlage?

In Zeiten niedriger Zinsen erscheinen Anlagen in Immobilien als sicher und renditeträchtig. In letzter Zeit werden vermehrt Anlagen in Pflegeimmobilien beworben. Derartige Anlagen sollen angeblich sichere Erträge erbringen und unter Umständen ferner die Möglichkeit bieten, die Immobilie für die eigene Pflege selber nutzen zu können.

Angeboten werden derartige Anlagen einerseits als Direktinvestments, bei denen der Anleger selber Eigentümer einer Eigentumswohnung wird oder als Fonds, bei denen sich der Anleger als Kommanditist an einer Gesellschaft beteiligt, der eine oder mehrere derartiger Immobilie gehört.

Allen Anlageformen gleich ist, dass die gesamte Immobilie an den Betreiber des Pflegeheimes verpachtet wird und dieser für die Überlassung Pacht zu entrichten hat. Ferner ist ein Charakteristikum der Anlage, dass die eigentlichen Zimmer relativ klein, dafür allerdings die Gemeinschaftsflächen relativ groß sind. Eine Verwertung des Gebäudes für andere Zwecke zieht daher erhebliche Umbaukosten nach sich.

Zu bedenken ist, dass der Bereich der Pflege seitens des Staates stark reguliert ist und keine Sicherheit besteht, welche gesetzlichen Regeln der Gesetzgeber, sei es für den Betrieb, sei es für die Förderung der Heime zukünftig aufstellt. Auch haben Anleger  keinerlei Einfluss auf den Betrieb des Heimes. Sollte der Betreiber schlecht arbeiten, mag seine Insolvenz drohen und es besteht dann die Problematik, einen neuen Betreiber zu finden und sich dann noch auf diesen zu einigen. Allein im Jahre 2015 sollen rund 50 Heime in die „Pleite“ gegangen sein.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Anlage in Pflegeimmobilien haben, so ist es angezeigt, die Vertragsunterlagen und gegebenenfalls auch Finanzierungsunterlagen zu überprüfen, um Möglichkeiten zu finden, eine Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen. Unser Mitglied Rechtsanwalt Ulrich Husack weist  darauf hin, dass neben der Betrachtung der anlagerechtlichen Aspekte auch eine Prüfung der Unterlagen unter wohnungseigentumsrechtlichen Aspekten sinnvoll ist.

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