BHW BANK AG : Schwere Schlappe vor dem OLG Celle

Nachdem unser Mitglied Rechtsanwalt Michael Gelhard, Paderborn dem Gericht ein Kooperationsabkommen zwischen BHW BANK und AWD für den Vertrieb von Drei-Länder-Beteiligungen (DLF-FONDS) vorlegt, bejaht das OLG Celle die Erfolgsaussicht der Klage.

Die bekannte Taktik der Banken in Verfahren um finanzierte Fondsanteile läuft immer darauf hinaus, angeblich nie etwas vom Treiben des Vertriebs, vorliegend der Hannoveraner Firma AWD, gewusst zu haben. Diese verkaufte Fondsanteile und darauf zugeschnittene Finanzierungen im Paket vor allem in Haustürsituationen. Die BHW BANK AG bestritt vor dem OLG Celle jede Kenntnis davon. Peinlich nur, dass Rechtsanwalt Gelhard, Mitglied des Vereins für Verbraucherrechte e.V. dem Gericht ein Kooperationsabkommen zwischen Bank und AWD aus 1993 und 1996 vorlegen konnte, aus dem sich ergibt, dass der AWD Hausbesuche vornimmt. Dies überzeugte die Celler Richter von einer naheliegenden Haustürsituation und damit der Widerrufslichkeit des Darlehens. Die Erfolgsaussicht der Klage wurde am 17.6.2005 bejaht. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. empfehlen Anlegern, die Finanzierungen von Fondsanteilen durch eines unserer Mitglieder prüfen zu lassen. In vielen Fällen ergeben sich rechtliche Möglichketen zur Gegenwehr.

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