Der Widerrufsjoker lebt!


Darlehensnehmer sollten bei der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin ihre teuren Immobilienkredite auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen lassen. Vielleicht greift ja der Widerrufsjoker.

Nach wie vor enthalten viele Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Da in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat, können die Kreditverträge auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden. Mit dem Widerruf erreicht der Darlehensnehmer die vorzeitige Auflösung des Darlehensvertrages ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem führt die Rückabwicklung des Darlehens häufig zu einem Zinsvorteil, der mehrere tausend Euro ausmachen kann.

Immobilienkredite zwischen 02.11.2002 und 10.06.2010

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobilienkredite, die zwischen 02.11.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen wurden, zum 21.06.2016 abgeschafft.

Kreditverträge zwischen 11.06.2010 und 21.03.2016 – Widerrufsjoker abgeschafft

Für diesen Zeitraum gilt nach wie vor das „ewige“ Widerrufsrecht. Diese Darlehensverträge können noch widerrufen werden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, was gar nicht so selten der Fall ist.

Immobilienkredite nach dem 21.03.2016

Bei Verträgen, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, beträgt die Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften Belehrung maximal 1 Jahr und 14 Tage. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.

günstigster Fall: Fehlen einer Widerrufsbelehrung

Für Verträge nach dem 02.11.2002, bei denen überhaupt keine Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, besteht nach wie vor ein Widerrufsrecht.

gewerbliche Darlehen und Förderdarlehen

Bei gewerblichen Darlehen gab es noch nie ein Widerrufsrecht. Ein gewerbliches Darlehen liegt vor, wenn mit dem Darlehen ein gewerblicher Zweck verfolgt wird.

Auch bei Förderdarlehen gibt es oft – aber nicht immer – kein Widerrufsrecht.

Darlehensverträge vor 02.11.2002

Vor dem 02.11.2002 gab es kein originäres Widerrufsrecht für Immobilienkredite. Außerdem erlosch das Widerrufsrecht für nicht durch eine Grundschuld besicherte Personalkredite spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss. Beide Arten von Krediten können aber noch widerrufen werden, wenn sie in einer Haustürsituation geschlossen worden sind und die Widerrufsbelehrung falsch ist.

 
  Veröffenlicht am: 29. Januar 2018
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Zuhal Wegmann

Zuhal Wegmann

Rechtsanwältin, Dortmund Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder:

Anlegerrecht, Grauer Kapitalmarkt, Gesellschaftsbeteiligungen, Bank- und Finanzrecht, Verbraucherrecht

Kurzbeschreibung:

Rechtanwältin Zuhal Wegmann gehört der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dem Vorstand des Vereins für Verbraucherrechte e.V. an. Sie arbeitet in Sozietät mit Rechtsanwalt Günther Wegmann und ist als Dozentin bei der Rechtsanwaltskammer Hamm tätig.