Deutsche Bank anerkennt Widerruf eines Darlehens

Deutsche Bank erkennt Widerruf eines im Juli 2010 geschlossenen Darlehensvertrages an

Betroffen sind Darlehensverträge mit der DB Privat- und Firmenkundenbank AG aus dem Zeitraum ab dem 11.06.2010. Für diese Verträge gilt das „ewige“ Widerrufsrecht fort.

Ein Widerruf Ihrer Immobilienfinanzierung bringt Vorteile beim Verkauf

Der von unserem Mitglied Rechtsanwalt Andreas Mayer vertretene Mandant schloss im Juli 2010 einen Darlehensvertrag mit der ehemaligen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ab.

Im Frühjahr 2018 verkaufte der Kunde die beliehene Immobilie. Anschließend kündigte er sein Baudarlehen bei der Deutsche Bank fristgerecht zum 1. September 2018.

Als Reaktion auf die Kündigung erhielt der Verbraucher – angeblich „vereinbarungsgemäß“– einen vorformulierten Aufhebungsvertrag, verbunden mit der Aufforderung, ein gegengezeichnetes Exemplar postwendend im Original an die Deutsche Bank zurückzusenden.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell Aufhebungsverträge mit der Bank

Die im Aufhebungsvertrag statuierte sofortige Rückzahlungsverpflichtung für den Darlehensnehmer barg Gefahren in sich: Laut notariellem Kaufvertrag sollte der Erwerber den Kaufpreis erst zum Kündigungstermin – also drei Monate später –  an die Deutsche Bank überweisen. Neben einem nicht näher erläuterten „Entgelt zur vorzeitigen Rückzahlung“ und einer „Kostenpauschale für den Berechnungsaufwand“ schlummerte schließlich noch eine einseitige Abgeltungsklausel im Vertrag.

Der Bankkunde war wachsam und ließ die tückische Post umgehend durch unser Mitglied Rechtsanwalt Andreas Mayer überprüfen. Mit seiner Unterstützung konnte der gekündigte Darlehensvertrag noch rechtzeitig vor dem Ablösetermin widerrufen werden.

Ein voller Erfolg für den Verbraucher: Die Deutsche Bank akzeptierte die gesamte Rückabwicklungsforderung und zeigte die Änderung des Treuhandauftrags gegenüber dem Notar an. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fiel dabei nicht an. Den geltend gemachten Nutzungsersatzanspruch erhielt der Bankkunde in voller Höhe. Auch die nach Widerruf zu Unrecht erfolgten Abbuchungen der Darlehensraten schrieb die Deutsche Bank wieder gut. Nach Abwicklung des Verkaufs übernahm die Deutsche Bank schließlich freiwillig die weiteren Folgekosten für den Verbraucher wie Tageszinsen und Rücklastschriftgebühren.

Senden Sie uns Ihre Anfrage rechtzeitig vor dem beabsichtigten Verkauf zu

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. beraten Sie gern im Vorfeld des Verkaufs der finanzierten Immobilie.

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Kündigungsfristen kann genauso wie der Abschluss eines Aufhebungsvertrags die spätere Durchsetzung Ihres Widerrufrechts erschweren. Auch bei mündlichen Absprachen mit der Bank ist oft Vorsicht geboten. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag auf Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke.

 

Jetzt das Problem lösen

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