Spätestens nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 – Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.7 – droht das AUS für Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten. Denn Dieselfahrverbote sind demnach möglich. Weiter drohen Wertverluste. Nicht nur aus diesem Grund sollten Verbraucher ihren Diesel los werden.
Verbraucher, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, können gegen das Bollwerk der Autohersteller mit dem scharfen Schwert des Widerrufs des Kredit- oder Leasingvertrages vorgehen, da zahlreiche Verträge falsche Widerrufsbelehrungen enthalten. Ist nämlich die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt für Autokredite, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden, nicht die 14-tätige Widerrufsfrist zu laufen. Das Widerrufsrecht besteht daher immer noch.
Fehlerhafte Autokreditverträge
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich nicht nur in Krediten zu Diesel-Fahrzeugen. Natürlich steht auch Käufern eines Benziners ein Widerrufsrecht zu.
Wem vom Autohaus zugleich ein Kredit vermittelt worden ist, schließt gesetzlich ein sog. verbundenes Geschäft ab. Gerade in diesen Fällen sind erhebliche Fehler aufgetreten. So sind Verstöße gegen das Schriftformerfordernis festzustellen. Häufig sind nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsunterlagen übermittelt worden. Es fehlen gesetzliche Pflichtangaben, Angaben zur Kündigung des Kreditvertrages oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Durch den Widerruf der Finanzierung kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.
Wenn die Kfz-Finanzierung widerrufen wird, erstreckt sich der Widerruf in der Regel auch auf den Kaufvertrag, da das Autohaus das Darlehen vermittelt hat. In diesem Fall ist der Kunde dann tatsächlich König, da er den Kredit nicht zurückzahlen muss. Er muss stattdessen nur das Fahrzeug zurückgeben. Ob der Verbraucher der Bank darüber hinaus die bereits angefallenen Kreditzinsen schuldet und Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten muss, ist rechtlich noch ungeklärt.
Umgekehrt kann der Verbraucher seine gesamten Zahlungen nebst Nutzungsersatz von der Bank fordern. Unter dem Strich führt ein Widerruf daher in der Regel zu einem Vorteil von mehreren Tausend Euro.
Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. sind auf diesem Gebiet besonders erfahren und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.