„Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ der Targobank unwirksam – Targobank muss erneute Schlappe vor dem Amtsgericht Düsseldorf einstecken


Nach erneuter Verurteilung der Targobank zur Rückzahlung des „einmalig laufzeitunabhängigen Individualbeitrags“ hat diese an den von unserem Mitglied Rechtsanwältin Stefanie Fandel vertretenen Verbraucher den vollen Beitrag einschließlich Verzinsung erstattet. Die Targobank hatte als Konsequenz der Rechtsprechung zu Rückzahlungsansprüchen bei erhobenen Bearbeitungsgebühren seit Mitte 2013 die ursprünglich berechnete Bearbeitungsgebühr durch das „einmalig laufzeitabhängige Individualentgelt“ ersetzt und damit dem Kind auch nach Ansicht des AG Düsseldorf lediglich einen anderen Namen gegeben.

Wie das Gericht in seinen 15-seitigen Urteilsgründen (29 C 16127/14) ausführte, handelt es sich um eine aus mehreren Aspekten unwirksame vorformulierte Vertragsbedingung. Die Beklagte räumte im Verlauf des Prozesses ein, dass der Individualbeitrag genauso wie der Sollzins „durch interne Parameter gesteuert“ und allein betragsmäßig ausgewiesen werde, wobei der effektive Jahreszins des Individual-Kredits stets um 0,2 Prozentpunkte höher sei als der des Basis-Kredits. Das Amtsgericht Düsseldorf sah darin eindeutig den Beleg, dass das Entgelt nach bestimmten Vorgaben errechnet und sodann in den Vertrag einbezogen werde. Damit scheide aber eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden aus, so das Gericht.

Ebenfalls nicht durchdringen konnte die Targobank mit der Argumentation, der Individualbeitrag sei Teil einer eigenständigen Preisgestaltung. Es sei schon wenig glaubhaft, dass die Änderung des Vertragstextes mit dem gesteigerten Kundeninteresse an individuellen und flexiblen Produkten zu tun habe. Gemessen an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der neuen Vertragsoptionen sei die Pauschale auch überhöht und eine Amortisierung für den Kunden unrealistisch und nur in extremen Ausnahmefällen rechne sich dieses Modell.

Inzwischen hat auch das Landgericht Düsseldorf dem „Individualbeitrag“ eine Absage erteilt. Die von der Targobank eingelegte Berufung beabsichtigt es durch Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung der Targobank keine Aussicht auf Erfolg habe.
Es bleibt abzuwarten, ob die Targobank nun ohne weitere Prozesse die Beiträge erstattet. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen für eine Überprüfung Ihrer Darlehensverträge zur Verfügung.

 
  Veröffenlicht am: 1. Juli 2015
unter den Schlagworten: , , , , , ,
  
Kai Malte Lippke

Kai Malte Lippke

Rechtsanwalt, Leipzig Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann

Tätigkeitsfelder:

Kapitalanlagenrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Leasingrecht, Erbrecht

Kurzbeschreibung:

Rechtsanwalt Lippke vertritt seit über 20 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Versicherungsrechts. Er ist u.a. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.