OLG Frankfurt: Nassauische Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten

Grund: Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag ist fehlerhaft

Der von unserem Mitglied Kai Malte Lippke, Leipzig, vertretene Kläger verlangt von der Nassauischen Sparkasse rund 21.000 EUR bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück, nachdem er 3 Darlehensverträge widerrufen hat, deren Widerrufsbelehrungen unwirksam sind.

Das Landgericht Wiesbaden hatte der Klage mit Urteil vom 18.12.2014 stattgegeben. Dagegen legte die Nassauische Sparkasse Berufung ein, weil die Widerrufsbelehrungen ihrer Auffassung nach fehlerfrei seien und der Kläger rechtsmissbräuchlich handele.
Diese Ansicht teilte das Oberlandesgericht Frankfurt nicht. Es stellte mit Urteil vom 27.01.2016, Az. 17 U 16/15, fest, dass die Widerrufsbelehrungen vor allem deswegen keinen Musterschutz genießen, weil die Nassauische Sparkasse im Absatz „Finanzierte Geschäfte“ mehrere Bausteine verwendet habe, obwohl die Muster-Widerrufsbelehrung vorschreibe, dass nur der auf den konkreten Fall zutreffende Baustein auszuwählen sei. Außerdem handele der Kläger auch nicht deswegen rechtsmissbräuchlich, weil das Widerrufsrecht nicht dazu dienen solle, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzubekommen, sondern den Darlehensnehmer lediglich vor einem unüberlegten Vertragsschluss schützen wolle. Da der Darlehensnehmer nach dem Gesetz völlig unabhängig vom Motiv ein Widerrufsrecht habe, sei der Grund für den Widerruf unbeachtlich.
Das Oberlandesgericht hat keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Hiergegen kann die Nassauische Sparkasse allerdings noch bis ca. 1. März 2016 Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Rechtsanwalt Lippke meint zu dem Urteil:

„Darlehensnehmer sollten die Widerrufbarkeit ihrer Darlehensverträge alsbald prüfen lassen, weil das Bundeskabinett letzte Woche beschlossen hat, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, wonach das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge erlöschen soll.“

Die Mitglieder des Anlegerschutzanwalt e.V. stehen Ihnen für eine solche Prüfung gerne zur Verfügung.

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