Bekanntlich hat die schweizerische Nationalbank (SNB) den Wechselkurs zum Euro am 15.1.2015 freigegeben.
Während zuvor die SNB einen Mindestkurs von 1,20 Franken zum Euro festgeschrieben hatte und diesen Kurs durch massive Stützungskäufe sicherte, verliert der Euro nunmehr durch die Freigabe massiv an Wert, so dass Kreditnehmer, die einen Kredit in Schweizer Franken aufnahmen, nach der Freigabe erheblich höhere Eurobeträge zur Zinszahlung und Tilgung aufbringen müssen.
Auch Kunden, die einen Cross-Currency-Swap-Vertrag (CCS-Vertrag) mit dem Währungspaar Euro und Schweizer Franken (CHF) abschlossen, werden erheblich höhere Eurobeträge aufbringen müssen.
Der Bundesgerichtshof wird bezüglich CCS-Verträgen am 20. Januar 2015 vermutlich eine wichtige Entscheidung verkünden (XI ZR 316/13).
Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Verträge im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Sie beratende Bank.
Neben der Prüfung, ob unzureichend über die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens oder eines negativen Marktwertes bei einem Swap aufgeklärt wurde, prüfen wir ferner, ob nicht noch ein Recht zum Widerruf eines Darlehensvertrages besteht.