Widerruf eines bereits titulierten Kredits möglich

Landgericht Bielefeld untersagt Vollstreckung einer Darlehensforderung nach Widerruf des Darlehensvertrages.
In einem Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld, welches unser Mitglied Rechtsanwältin Juliane Brauckmann aus Bielefeld führte, erlitt jetzt das Inkassobüro der Targobank AG eine Schlappe.
Das Landgericht Bielefeld entschied am 30. April dieses Jahres (Az. 18 O 264/13), dass das Inkassobüro, welches die Forderung von der Targobank übernommen hatte, aus einem vorliegenden Urteil nicht weiter vollstrecken darf.
Dem Verfahren lag zugrunde, dass Rechtsanwältin Brauckmann für den Kläger einen Widerruf des Kredits erklärt hatte. Der Widerruf erfolgte drei Jahre, nachdem der Kläger durch Urteil des Landgerichts Bielefeld verurteilt worden war, der damals noch unter dem Namen Citibank firmierenden Targobank einen Kreditbetrag in Höhe von 36.983,55 € nebst Zinsen zurück zu zahlen, der wegen Zahlungsverzuges fällig war.
Im Jahr 2012 wurde dann der Widerruf erklärt. Wie in vielen derzeit noch laufenden Kredi­ten war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, was dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Besonderheit an diesem Verfahren war, dass über die Kreditforderung bereits ein rechtskräftiges Urteil vorlag. Die Rechtsfrage, die bisher vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden ist, ist, ob der Widerruf auch dann noch erklärt werden kann, wenn bereits ein Urteil gegen den Kreditnehmer vorliegt. Vor einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 war dies nicht möglich. Damals hätte der Widerruf spätestens in dem Prozess erklärt werden müssen. Jetzt ist der Widerruf aber so ausgestaltet, dass er den Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet.
Das Gericht hat betont, dass unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben, viel dafür spreche, dass ein Widerruf heute zeitlich unbefristet ist. Deshalb sei ein Widerruf auch noch dann möglich, wenn bereits ein Urteil vorliege. Der Kläger muss jetzt einen Betrag von rd. 22.000,- € nicht zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir raten deshalb, Kreditverträge auch dann überprüfen zu lassen, wenn bereits ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Jetzt das Problem lösen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unverbindlich bei
Dr. Iris Ober anfragen



    Diesen Beitrag teilen