Clerical Medical nach dem Bundesgerichtshof – Die Grundsatzurteile vom 11.07.2012 zeigen Wirkung

Viele deutsche Kunden der Clerical Medical Investment Group Ltd. profierten mittlerweile von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Karlsruhe. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. berichteten schon mehrfach darüber, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 11.07.2012 mit gleich fünf Urteilen über Ansprüche gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft entschieden hat. Betroffen waren davon sowohl Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical als auch Ansprüche auf Zahlungen, die in den Versicherungsscheinen ausgewiesen sind. Die Bewertungen des höchsten deutschen Zivilgerichts fielen für die Briten katastrophal aus. Es wurden nicht nur verschiedene Aufklärungspflichtverletzungen festgestellt, sondern auch, dass die im Versicherungsschein ohne Vorbehalt ausgewiesenen Zahlungen regelmäßig vollständig zu leisten sind.

Clerical Medical zog sich in der Folge darauf zurück, dass nur Einzelfälle betroffen seien, die Aufklärungsmängel sich gar nicht auf die Entscheidung der Anleger ausgewirkt hätten und in der persönlichen Beratung stets eine Beschränkung der Auszahlungsansprüche vereinbart worden sei. Letzteres ist auf ein Hintertürchen gerichtet, das der BGH der Versicherung noch offengelassen hat. So soll Clerical Medical die im Versicherungsschein ausgewiesenen Zahlungen ausnahmsweise dann nicht vollständig erbringen müssen, wenn in der persönlichen Beratung des Kunden eine Einschränkung dieser Auszahlungen besprochen und vereinbart worden sein sollte. Diese Frage mussten nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs bereits eine Vielzahl von Land- und Oberlandesgerichten klären.

Die Ergebnisse fallen nach den Kenntnissen der Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. eindeutig aus. Nicht einen Fall konnte Clerical Medical bis jetzt gewinnen, weil die Beweisaufnahme eine Beschränkung der Zahlungsansprüche ergeben hätte. Allein die Kanzlei des Mitglieds der Verbraucherschutzanwälte, Tobias Pielsticker, konnte seit dem 11.07.2012 in 25 Verfahren bundesweit Urteile für ihre Mandanten erstreiten, mit denen Rentenansprüche gegen Clerical Medical bestätigt wurden. Teilweise sind diese mittlerweile rechtskräftig.

Kaum anders sieht die Situation bei den Schadensersatzansprüchen aus. Auch dort erzwingt Clerical Medical zwar regelmäßig Beweisaufnahmen, diese führen aber meist zu einem für den Kunden positiven Ergebnis. Vereinzelten Urteilen zu Gunsten der Clerical Medical steht daher eine mindestens zweistellige Zahl von Entscheidungen gegenüber, mit denen die Versicherung seit dem 11.07.2012 zum Schadensersatz verurteilt wurde. Diese sind ebenfalls zum Teil sogar schon rechtskräftig.

Die Bewertung des Vereins für Verbraucherrechte e.V. hat sich daher auf ganzer Linie bewahrheitet. Für betroffene Anleger bestehen in vielen Fällen immer noch sehr gute Chancen, ihre Situation durch ein anwaltliches Vorgehen gegen Clerical Medical zu verbessern. Es wird daher dringend geraten, sich kurzfristig und kompetent beraten zu lassen.

Die Mitglieder des Anlagerschutzanwälte e.V. stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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