Vier Grundsatzurteile gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.

Die Chancen der Geschädigten der britischen Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. auf Schadensersatz sind mit zwei Urteilen des Oberlandesgerichts München vom 07.07.2011 und zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 02.08.2011 nochmals gestiegen. Allen vier Urteilen kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Gleichzeitig droht vielen Geschädigten eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche mit dem 31.12.2011.

Sehr viele deutsche Verbraucher vertrauten in der Vergangenheit für ihre private Altersvorsorge auf die Lebensversicherungsverträge der Clerical Medical. Die Verträge dieser Gesellschaft waren so positiv dargestellt worden, dass es sogar sinnvoll erschien, im Sinne eines Zinsdifferenzgeschäftes bzw. Hebelgeschäftes hohe Kredite für die Einzahlungen in die Lebensversicherungsverträge aufzunehmen.

Verkauft wurden entsprechende Altersvorsorgemodelle beispielsweise unter wohlklingenden Namen wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), Lex-Konzept-Rente, Europlan, Individual-Rente, Private Sicherheits Rente (PSR), Performance Plus-Rente, System-Rente, Profit-Plan, Lombard-Plan, SmartIN, Prestige-Konzeptrente, Stuttgarter Renten Konzept (SRK), Private BestAge usw.

Leider hielt keines der Modelle, was es versprochen hatte. Die Renditen aus den Lebensversicherungen der Clerical Medical blieben meist so niedrig, dass sie die Zinsbelastung bei Weitem nicht ausgleichen konnten. In der Folge wird nicht nur das Ziel einer zusätzlichen Altersvorsorge verfehlt, sondern es drohen regelmäßig enorme Verluste.

Angesichts dessen haben bundesweit bereits mehrere Hundert Versicherungsnehmer der Clerical Medical die Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Aktuelle Urteile verschiedener Oberlandesgerichte belegen nun, dass die Vorwürfe gegen Clerical Medical berechtigt sind und viele Geschädigte eine Chance auf Schadensersatz besitzen.

Zunächst wurde Clerical Medical am 07.07.2011 gleich zweimal durch einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zum Schadensersatz verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Clerical Medical die beiden Anleger nicht ausreichend über den zu erwartenden Versicherungsverlauf aufgeklärt habe. Dadurch sei die Anlage als viel sicherer erschienen, als sie bei zutreffender Betrachtung sein konnte. Die Versicherungsgesellschaft wurde daher dazu verpflichtet, die aufgenommenen Kredite auszugleichen und den Klägern auch ihre weiteren Verluste zu ersetzen.

Ebenso verurteilte nun auch der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Clerical Medical in zwei Verfahren am 02.08.2011. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Versicherung schon bei Eingang der Versicherungsanträge bekannt gewesen, dass die Anleger mit einer falschen Prognose geworben worden waren. Konkret war gegenüber den Geschädigten eine Rendite aus der Lebensversicherung von 8,5 % jährlich in Aussicht gestellt worden, obwohl Clerical Medical selbst seinerzeit nur noch mit 6 % kalkuliert hatte. Darüber hätte es nach Auffassung des OLG Karlsruhe die Kunden aufklären müssen.

Alle vier Urteile wurden durch unser Mitglied Rechtsanwalt Tobias Pielsticker aus München erstritten. „Die Aufklärungspflichtverletzungen, die durch die Oberlandesgerichte in München und Karlsruhe festgestellt wurden, betreffen noch eine Vielzahl anderer Geschädigter der Clerical Medical“, bewertet Rechtsanwalt Pielsticker die Urteilsbegründungen. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. gehen daher davon aus, dass auch noch in vielen anderen Fällen auf der Grundlage dieser Urteile Schadensersatz durchgesetzt werden kann.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. empfehlen den Betroffenen von Lebensversicherungen der Clerical Medical daher dringend, ihre Situation umgehend anwaltlich überprüfen zu lassen. Besonders zu beachten ist, dass in vielen Fällen eine Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit dem 31.12.2011 eintreten würde. Geschädigte sollten daher sofort handeln.

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