Hohe Vertriebskosten beim HCI Schiffsfonds VIII UG & Co KG

Das Landgericht Hannover bestätigt in einem Hinweisbeschluss vom 17.04.2015 (Az.: 8 O 269/14) die Auffassung von unserem Mitglied Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Bremer Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger, dass beim Vertrieb dieses Schiffsfonds Vertriebskosten von mehr als 15% angefallen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Vertriebskosten ab der Größenordnung von 15% des eingezahlten Eigenkapitals uneingeschränkt aufklärungspflichtig. (BGH ZR III 290/04). Fand über diesen Punkt keine Aufklärung statt, so haftet der Verkäufer des Fonds dem Anleger in voller Höhe des Anlagekapitals für den entstandenen Schaden.

Die Bestätigung dieser Rechtsauffassung durch das Landgericht Hannover hat voraussichtlich Auswirkung auf alle Schiffsfonds der HCI-Gruppe. Diese ist mit 533 emittierten Schiffen Marktführer im Bereich der Schiffsbeteiligungen. Insgesamt haben über 123.000 Anleger bei der HCI-Gruppe Fonds gekauft.

In dem vorliegenden Prospekt zum HCI Schiffsfonds VIII UG & Co KG waren die relevanten Informationen im Prospekt gut versteckt, so dass für den Anleger nicht ohne weiteres festzustellen ist, wie hoch die Vertriebskosten tatsächlich sind.

Rechtsanwältin Dr. Eckardt empfiehlt daher jedem Anleger eines HCI-Fonds, der in Schieflage geraten ist und dem Verluste drohen, einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um klären zu lassen, ob auch für seinen Fonds Vertriebskosten von mehr als 15% angefallen sind. Unsere Mitglieder stehen hierfür gerne zur Verfügung.

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