Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt Fehler in Widerrufsbelehrung der Generali Rürup-Rente

In einem wegweisenden Urteil vom 24.01.2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (ehemals Aachen Münchener) fehlerhaft ist. Dies betrifft eine im Jahr 2008 abgeschlossene Basisrentenversicherung (Rürup-Rente), deren Widerruf im Jahr 2020 von der Versicherungsnehmerin (VN) erklärt wurde. Während der Laufzeit erfolgte eine erhebliche Zuzahlung in den Vertrag, eine Zustimmung zur Änderung der Versicherungsbedingungen und eine Herabsetzung des monatlichen Beitrags auf den Mindestbeitrag.

Vorinstanzen waren noch anderer Rechtsauffassung

Sowohl das Landgericht Frankenthal als auch das Oberlandesgericht Zweibrücken wiesen den Widerruf als unwirksam zurück. Das Landgericht argumentierte, der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich, und das Oberlandesgericht bestätigte die Unwirksamkeit unter Berufung auf die vermeintlich korrekte Widerrufsbelehrung. Die VN legte Beschwerde beim BGH ein, der zunächst hierauf die Revision gegen die Entscheidung zuließ und anschließend das Urteil des Oberlandesgerichts aufhob. Der BGH stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und der Widerruf grundsätzlich zeitlich unbegrenzt möglich ist. Die Entscheidung wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, um den Einwand der Verwirkung zu prüfen.

Widerruf ist zeitlich unbegrenzt möglich – Auflösung des Vertrags

Die Konsequenzen des Urteils sind erheblich, da der BGH feststellt, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist und der Widerruf zeitlich unbegrenzt möglich ist. Rürup-Renten sind normalerweise nicht wie übliche Lebens- oder Rentenversicherungen kündbar, und die Auszahlung eines Rückkaufswertes ist ausgeschlossen. Ein Widerruf ist somit die einzige Möglichkeit, an das Vertragsguthaben heranzukommen und eine Auflösung des Vertrags zu erreichen. Die VN erhält aber infolge des Widerrufs nicht nur den Rückkaufswert der Rürup-Rente, einschließlich Überschussanteile, sondern auch die erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten. Die Durchsetzung eines eigentlich noch fortbestehenden Widerrufsrechts kann jedoch im Einzelfall am Einwand der Verwirkung oder rechtsmissbräuchlichen Ausübung dennoch ausnahmsweise einmal scheitern, was das Oberlandesgericht nun noch ergänzend prüfen muss.

Widerrufsbelehrungen sind häufig falsch – Ausstieg aus Rürup-Rente

Dieser Fall zeigt erneut, dass der Widerruf als Ausstiegsoption aus Rürup-Rentenverträgen erfolgreich sein kann. Dies gilt nicht nur für Verträge der Generali Deutschland Lebensversicherung, sondern für nahezu alle Versicherer besonders im Zeitraum 2008-2010, wie zum Beispiel die Allianz Lebensversicherung, Debeka Lebensversicherung, Zurich, und viele andere. Aber auch in der Zeit danach, in der Versicherer identische oder ähnlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt haben. Denn manche Versicherer, wie etwa die Nürnberger Lebensversicherung, haben auch unbeirrt nach Einführung des Musterbelehrungsformulars durch den Gesetzgeber im Jahr 2010 weiterhin die höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigte Widerrufsbelehrung verwendet. Unabhängig davon lassen sich im Einzelfall aber auch in der Zeit nach 2010 je nach tatsächlich verwendeter Belehrung regelmäßig Fehler in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Versicherer finden, wie z.B. bei Allianz Lebensversicherung, Canada Life, Standard Life, Vorsorge Lebensversicherung, Württembergische Lebensversicherung und anderen.

Prüfung des Vertrags ist sinnvoll – viele Anbieter betroffen

Über die vom Bundesgerichtshof hinaus bereits entschiedenen Konstellationen einzelner Anbieter, lassen sich im Einzelfall aber auch in der Zeit nach 2010 – je nach tatsächlich verwendeter Belehrung – regelmäßig Fehler in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Versicherer finden, wie z.B. bei Allianz Lebensversicherung, Canada Life, Standard Life, Vorsorge Lebensversicherung, Württembergische Lebensversicherung und anderen.

Es lohnt sich daher, den eigenen Vertrag einer anwaltlichen Überprüfung unterziehen zu lassen, um so wieder an sein Geld zu gelangen.

Jetzt das Problem lösen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unverbindlich bei
Andreas Mayer anfragen



    Diesen Beitrag teilen

    Kompetenzen vor Ort