Postbank zur Rücknahme von Fondsanteilen am CS Euroreal verurteilt

Die Deutsche Postbank AG ist vom Landgericht Bielefeld am 4.11.13 dazu verurteilt worden, an ein Bielefelder Ehepaar einen in dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal angelegten Betrag in Höhe von insgesamt rd. 60.000,- € zu erstatten und im Gegenzug die Fondsanteile zu übernehmen. Das Verfahren wurde von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Ober aus der Kanzlei Kraft, Geil & Kollegen aus Bielefeld geführt, der auch unser Mitglied Frau Rechtsanwältin Brauckmann angehört.
Das Ehepaar hatte sich im September 2009 in dem von der Postbank Filialvertrieb AG betriebenen Finanzcenter in Bielefeld zwecks einer beabsichtigten Geldanlage beraten lassen. Die Eheleute wollten zunächst einen Betrag von 10.000,- € anlegen und verfolgten dabei eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie, weil sie bereits schlechte Erfahrungen mit risikobehafteten Geldanlagen gemacht hatten. Die Beraterin der Postbank stellte den Eheleuten als geeignete Geldanlage den offenen Immobilienfonds CS Euroreal vor.
Die Besonderheit eines solchen „offenen Immobilienfonds“ gegenüber einem „geschlossenen Immobilienfonds“ besteht infolge der völlig andersartigen rechtlichen Struktur der Beteiligung u.a. darin, dass gehaltene Anteile des offenen Immobilienfonds jederzeit veräußert werden können, während die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich nicht vor Ablauf der Beteiligungsdauer von oft zehn, zwanzig oder mehr Jahren beendet werden kann. Allerdings kann auch bei offenen Immobilienfonds eine von der Fondsverwaltung zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität des Fonds beschlossene Aussetzung der Rücknahme von Anteilscheinen dazu führen, dass Anteilscheine von den Anlegern nicht zurückgegeben werden können und somit das angelegte Vermögen für sie nicht verfügbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zur Kündigung der Fondsverwaltung und damit zur Abwicklung des Fonds kommen, wodurch eine Realisierung der finanziellen Verluste bei den Anlegern droht.
Zu dem den Bielefelder Eheleuten von der Postbank AG empfohlenen offenen Immobilienfonds CS Euroreal war die Rücknahme von Anteilscheinen von der Fondsverwaltung im Zeitraum vom 29.10.08 bis 30.6.09 ausgesetzt worden. Bei dem Beratungsgespräch im September 2009 und auch bei nachfolgenden Gesprächen informierte die Beraterin die Eheleute über diese Vorkommnisse nicht. Die Eheleute erwarten später noch weitere Anteile des Immobilienfonds über die Postbank AG. Zu keiner Zeit wurden sie auf die zu der Zeit bei dem Fonds bereits bestehenden Liquiditätsschwierigkeiten hingewiesen. Mit Wirkung ab dem 18.5.2010 wurde die Rücknahme der Fondsanteile erneut ausgesetzt und am 21.5.2012 wurde die Auflösung des Fonds bis zum 30.4.2017 beschlossen.
Das Landgericht Bielefeld hat von der Bank zu verantwortende Beratungspflicht-verletzungen darin gesehen, dass sie ihre Kunden nicht über die bereits zu dem Fonds in der Vergangenheit erfolgte Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme und auch nicht über die Möglichkeit der Schließung und Abwicklung des Fonds mit den damit zu befürchtenden finanziellen Verlusten aufgeklärt hat. Das Gericht trifft in seinem Urteil die grundsätzliche Feststellung, dass die Möglichkeit der dauerhaften Schließung und Auflösung eines offenen Immobilienfonds zu den grundlegenden Aspekten gehört, die bei der Aufklärung über die Funktionsweise einer solchen Anlageform ungefragt mitgeteilt werden müssen.
Infolge der insoweit festgestellten fehlerhaften Beratung wurde die Postbank AG dazu verurteilt, den Eheleuten die in den Fonds investierten Beträge zu erstatten und im Gegenzug die Fondsanteile zu übernehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. empfehlen auch anderen Anlegern, die Probleme mit auf Empfehlung ihrer Banken gekauften Anteilen an offenen Immobilienfonds haben, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

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