Vom Dieselskandal sind inzwischen nicht nur Pkws der Volkswagengruppe betroffen, vielmehr werden die sogenannten Thermofenster, in denen die Abgasreinigung abgeschaltet werden, auch von anderen Automobilherstellern genutzt. Auch bei diesen Pkws droht ein Fahrverbot.
Was kann ich als Verbraucher tun, wenn ich mein Diesel- oder Benzinfahrzeug loswerden möchte?
Gute Chancen dafür bestehen, wenn der Autokauf durch einen Kreditvertrag finanziert worden ist: Der Widerruf des Kreditvertrages.
Ist die Widerrufsbelehrung falsch?
Ist die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages falsch oder fehlt eine Widerrufsbelehrung gänzlich, kann der Kreditvertrag noch heute widerrufen werden. Fahrzeugkauf und Finanzierung bilden ein verbundenes Geschäft mit der Rechtsfolge, dass der Verbraucher im Falle eines wirksamen Widerrufs nicht den Kreditbetrag, sondern nur das Fahrzeug zurückgeben muss. Bei den heutzutage üblichen Nullprozentfinanzierungen für Pkw-Käufe muss der Verbraucher auch keine Zinsen an die Bank zahlen.
Für welche Pkw-Finanzierungen gilt dies?
Die Rückgabemöglichkeit ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung gilt nach einer Gesetzesänderung für alle Pkw-Finanzierungen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind.
Aber auch für vor dem 13.06.2014 gekaufte Fahrzeuge kann der Widerruf gegenüber einem freihändigen Verkauf sehr günstig sein. Zwar muss der Verbraucher dann eine Nutzungsentschädigung an den Unternehmer zahlen, allerdings fällt diese für den Verbraucher in der Regel recht günstig aus.
Die vom Verbraucher zu zahlende Nutzungsentschädigung rechnet sich nach der Formel:
Kaufpreis x gefahrene Kilometer
prognostizierte Gesamtlaufleistung
= Nutzungsersatz
Gerade bei geringer oder mittlerer Laufleistung liegen die Vorteile eines Widerrufs auf der Hand, da der Nutzungsersatz unabhängig vom Alter des Fahrzeugs ermittelt wird (vgl.: BGH VIII ZR 196/14).
Bei einem Beispielsfahrzeug: Kaufpreis € 35.000,00, Laufleistung 55.000 KM, prognostizierte Gesamtlaufleistung 250.000 KM, ergibt sich folgender Nutzungsersatz:
€ 35.000 x 55.000 km
250.000 km
= € 7.700,00 Nutzungsersatz
Daraus folgt ein Anspruch des Verbrauchers gegen das Kreditinstitut in Höhe von € 27.300,00 bzw. 78% des Neupreises. Dieser Wert liegt zumeist deutlich über dem Marktniveau auf dem Automobilmarkt, sodass der Widerruf in der Regel erhebliche Vorteile für den Verbraucher zur Folge hat.
Unser Mitglied Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Bremer Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger führt bereits entsprechende Verfahren gegen Kreditinstitute. Sie rät daher jedem Verbraucher, der sich von seinem kreditfinanzierten Pkw trennen möchte, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch er ein Widerrufsrecht hat und welche Ansprüche ihm infolgedessen zustehen. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.