Zum Frühjahrstreffen des Vereins für Verbraucherrechte e.V. am 16. und 17. Mai 2014 fanden sich 15 Mitglieder sowie ein Juniormitglied zur Tagung und vereinsinternen Fortbildung in Paderborn ein. Der im Dezember 2003 von 11 Rechtsanwälten mit eigenen Kanzleien, die bei der Verbraucherzentrale NRW als Honoraranwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Beratungen und Vertretungen durchführten, gegründete Verein, umfasst mittlerweile 17 Mitglieder und ein Juniormitglied. Er ist inzwischen auch im übrigen Bundesgebiet über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus vertreten und möchte entsprechend dem Vereinszweck einen wirksamen Schutz von Bankkunden und Kapitalanlegern erreichen. Die Mitglieder bieten diesbezüglich anwaltliche Dienstleistungen an, wobei die überwiegende Anzahl der Vereinsmitglieder berechtigt ist, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.
Michael Gelhard (Paderborn) hatte es übernommen, die Tagung zu leiten. Nach dem Eintreffen der Mitglieder am Freitag, 16. Mai 2014, führte Michael Gelhard die Mitglieder durch die Innenstadt, um diesen Sehenswürdigkeiten, Geschichte und einige Geschichten („Dönekes“) zu Stadt, sowie Land und Leuten nahe zu bringen. Die Vereinsmitglieder konnten sich aufgrund der zahlreichen Vereinsflaggen und -fahnen die eine Woche zuvor stattgefundene Feier zum Aufstieg des SC Paderborn 07 in die 1. Fußballbundesliga, dem „Wunder von Paderborn“, lebhaft vorstellen.
Der Samstag, 17. Mai 2014, stand ganz im Zeichen der Fortbildung. Zuhal Wegmann (Dortmund) konnte als Vereinsvorsitzende zu dieser Veranstaltung 15 der 17 Mitglieder begrüßen. Die Rechtsanwälte/innen Juliane Brauckmann und Dr. Iris Ober (Bielefeld), Petra Ladenburger und Martin Schleicher (Köln), Kai Malte Lippke (Leipzig), Matthias Keunecke (Hannover), Jochen Esser (Münster), Dr. Birte Eckardt (Bremen), Andreas Mayer (Freiburg i. Br.), Stefanie Fandel (Düsseldorf) und Patrick M. Zagni (Stuttgart) hielten jeweils Vorträge, die unter anderem die Haftung von Gründungsgesellschaftern, Komplementären, Treuhändern und Hintermännern im Rahmen von Fondsanlagen beleuchteten. Im Übrigen wurde sehr intensiv der Bereich der Widerruflichkeit von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bearbeitet, angefangen mit der ausführlichen Erörterung von Fehlern der Widerrufsbelehrung über die Frage der praktischen und prozessualen Folgen eines Widerrufs bis hin zur Berechnung der sich aus einem Widerruf ergebenden Ansprüche. Auch die Thematik der Verteidigungsmöglichkeiten gegen Forderungen auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens oder Erstattung von Ausschüttungen wurde erörtert. Zu jedem Vortragsthema fand eine Aussprache und Diskussion statt, an der auch die weiteren Mitglieder Richard Vogelskamp (Wuppertal), Ulrich Husack (Hamburg) und Gregor Schulte (Wesel) mit informativen Beiträgen teilnahmen.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass sehr viele Banken in Darlehensverträgen bei den Widerrufsbelehrungen Formulierungen verwendet haben, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In solchen Fällen besteht in der Regel für den Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht, so dass – auch bei bereits zurückgezahlten Darlehensverträgen – möglicherweise ein Widerruf erklärt werden kann. Der Verbraucher kann dadurch Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden oder solche, soweit bereits beglichen, neben anderen in Darlehensverträgen enthaltenen Kosten zurück verlangen, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren und Restschuldversicherungsprämien.
Die bundesweit vertretenen Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. waren sich am Ende der Tagung einig, dass Verbrauchern empfohlen werden sollte, nicht nur laufende, sondern auch bereits zurückgezahlte Darlehensverträge aus der Zeit ab 2002 rechtlich kompetent überprüfen zu lassen.