Landgericht Bielefeld weist Klage der BAG Bankaktiengesellschaft zurück. Anleger müssen 1997 aufgenommen Kredit nicht zurückzahlen

Nachdem die BAG die Berufung auf Anraten des OLG Hamm zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 19.2.13, Az. 9 O 226/11, mit dem die Klage der BAG auf Rückzahlung eines Kredites abgewiesen wurde, rechtskräftig geworden.

Die Beklagten, die von unserem Mitglied Juliane Brauckmann (Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht) vertreten wurden, hatten bei der BAG 1997 einen Kredit zur Finanzierung einer Beteiligung am Immobilienfonds Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co. bzw. Rentadomo aufgenommen, der 2003 verlängert wurde. Da die BAG sie weder bei der Aufnahme des Kredites noch bei der Verlängerung ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hatte, widerrief Frau Rechtsanwältin Brauckmann für sie im Jahr 2011 den ursprünglichen Kreditvertrag.

Das Oberlandesgericht Hamm führte in der mündlichen Verhandlung vom 15.7.13 aus, es sei wie das Landgericht Bielefeld der Meinung, dass die Beklagten den Kredit trotz der Verlängerung wirksam widerrufen hätten, weil die BAG nicht bewiesen habe, den Beklagten eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt zu haben. Insbesondere hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass das Recht, den ursprünglichen Kreditvertrag zu widerrufen, nur entfallen wäre, wenn die BAG eine Nachbelehrung mit einem einmonatigen Widerrufsrecht zu dem ursprünglichen Kredit erteilt hätte. Eine Belehrung über die Möglichkeit, die Verlängerung des Kredites zu widerrufen, genüge nicht bzw. lasse das Recht, den ursprünglichen Kreditvertrag zu widerrufen, nicht entfallen. Die Beklagten konnten daher den Kreditvertrag selbst 14 Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Dem Widerruf stand auch die durch die von der BAG bereits im Jahre 2010 ausgesprochene Kündigung des Darlehens nicht entgegen.

Für die Mandanten von Frau Rechtsanwältin Brauckmann hat der Widerruf die erfreuliche Folge, dass sie an die BAG nichts mehr zahlen, sondern nur die schlecht laufende Fondsbeteiligung übertragen müssen.

Wir empfehlen Anlegern, denen verlustreiche Beteiligungen an geschlossenen Fonds auf Kredit verkauft worden sind, unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen. Selbstverständlich stehen die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. hierfür gerne zur Verfügung.

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