Die MW Group, bestehend aus verschiedenen Gesellschaften, wirbt mit einer Investition in die belgische Genossenschaft MW Global Investments CVBA.
Nach den „Investmentstatuten“ handelt es sich um eine Konzerngesellschaft der MW-Group. Diese und ihre Organe verfügten seit mehr als 30 Jahren über einschlägige Erfahrungen in allen Segmenten verschiedener Kapitalanlagen. Die MW Global Investment CVBA berücksichtige seit Jahren keine Kapitalanlagen in Finanzwerten. Das Investment richte sich uneingeschränkt auf Sachwerte im Rahmen einer mittel- bis langfristigen Vermögensanlage. Als Sachwerte werden explizit Immobilieninvestitionen, Investitionen im Bereich der Rohstoffe und Investitionen in Aktien genannt.
Die Investments sollen nach den Statuten von der MW Global Investments CVBA mit Sitz in Belgien verwaltet werden. Bei der MW Global Investments CVBA handele es sich um eine Investmentgesellschaft, die nach belgischem Recht als CVBA (Genossenschaft) verfasst sei. Zweck der Gesellschaft sei die Anlage von Kapital in Unternehmensbeteiligungen, was auch in Form von Multi-Asset-Beteiligungen geschehen könne. Die Genossenschaftsanteile seien nicht übertragbar. Allerdings nehme die MW Global Investments CVBA die Anteile gegen Auszahlung zurück, wenn ein Anleger das Investment beenden möchte.
Der Anleger erwerbe mit der Zeichnung von Anteilen an der Investmentgesellschaft eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Die Eigentumsstellung des Anlegers ergebe sich aus der auf den Namen lautenden Eintragung des Anteilsinhabers in dem von der MW Global Investments CVBA geführten Genossenschaftsregister. Das von der MW Global Investments CVBA geführte Investment-Portfolio besitze den Status eines Sondervermögens im Rahmen der Genossenschaft. Besonders hervorgehoben wird in den Investmentstatuten, dass aufgrund einer Ausnahmeregelung in Belgien eine Befreiung von der belgischen Körperschaftssteuer von 95 % auf die Dividendenzahlungen möglich sei. Die Beteiligungsgesellschaft genieße nach belgischem Recht besondere Privilegien bei der Ertrags- und Substanzbesteuerung.
Nach den Investmentstatuten sind unterschiedliche Anteilsbedingungen möglich mit entsprechender Haltedauer und damit abhängiger Kündigungsmöglichkeiten. Die Haltedauer beträgt mindestens 4 Kalenderjahre und kann jeweils zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Der Anteil wird von der Genossenschaft mit 4 % p.a. verzinst. Wenn ein Genosse über mehrere Genossenschaftsanteile verfügt, so zahlt die Genossenschaft zu der festgelegten Verzinsung von 4 % einen weiteren festgelegten prozentualen Anteil am Gesamtertrag der Genossenschaft bezogen auf die anteilige Quote aller Genossenschaftsanteile bis zu 50 %.
In den Investmentstatuten erfolgt kein Hinweis auf Risiken. Zum einen wird erläutert, dass die MW Global Investment CVBA nach belgischem Recht als Genossenschaft verfasst ist. Zum anderen ist aber in den Investmentstatuten bei der Besteuerung des Genossenschaftsanteils ein Hinweis darauf, dass die Genossenschaft in Belgien die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft besitze.
In Belgien gibt es Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, wobei in der Gründungsurkunde bereits angegeben werden muss, welche Form gewählt wird. Die Genossenschaft mit beschränkter Haftung ähnelt dabei einer GmbH, allerdings benötigt man drei Gründer. Bei der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung bedarf es wegen der persönlichen und gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Genossenschaft keiner notariellen Beurkundung.
Bei der Genossenschaft mit beschränkter Haftung ist die Haftung wie bei einer deutschen GmbH ausgestaltet, bei der die Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage haften. Die Gesellschafter der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung haften den Gläubigern hingegen persönlich und gesamtschuldnerisch.
Wenn nun aber die „Genossenschaft“ die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft besitzt, stellt sich die Frage der konkreten Ausgestaltung einer Kapitalgesellschaft nach belgischem Recht. Hierbei ist zu beachten, dass die Kapitalgesellschaft nach belgischem Recht ebenfalls eine Personengesellschaft ist. Sie hat, ähnlich der Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht, zwei Arten von Teilhabern: Die Komplementäre (Commandités), die selbst die Kaufmannseigenschaft besitzen und die Kommanditisten (Commanditaires). Die Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt und solidarisch, während die Kommanditisten nur in der Höhe ihrer Einlage haften.
Aus den Statuten ergibt sich nicht, in welcher Form sich der jeweilige Anleger beteiligt. Aus den Investmentstatuten ergibt sich lediglich, dass der Anleger in Unternehmensbeteiligungen – auch in Form von Multi-Asset-Beteiligungen – investiert. Bei solchen Beteiligungen besteht das Risiko des Totalverlustes der Einlage. Da kein Hinweis darauf erfolgt, in welche konkreten Unternehmen bzw. Anlagen investiert wird, besteht ein sog. „Blind-Pool-Risiko“. Für sicherheitsorientierte Anleger ist deshalb die Investition nicht geeignet. Damit kann diese Anlage nur denjenigen Anlegern empfohlen werden, die bereit sind, erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage zu tragen.