OLG Hamburg: Ansprüche gg. Nord Lease sind nicht verjährt

Anleger der Nord Lease AG können die Zahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens auch nach Jahren noch erfolgreich geltend machen.

Viele Anleger der Nord Lease AG (ursprünglich NL Nordlease AG; zwischenzeitlich Albis Finance) warten vergeblich auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens. Sie wurden immer wieder mit der Behauptung vertröstet, dass kein Geld da sei, um das Guthaben auszuzahlen. Anleger, die nun darauf bestehen, dass das Auseinandersetzungsguthabens endlich ausgezahlt wird, wurden von der Nord Lease AG jetzt damit abgespeist, dass ihre Ansprüche inzwischen verjährt seien.

Gerichte geben Anleger Recht

Dagegen klagte ein Mandant unseres Mitglieds Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt, Bremen. Das Landgericht Hamburg entschied am 29.05.2018, dass der eigentlich bereits Ende 2012 entstandene Anspruch auf das von der Nord Lease AG zu zahlende Auseinandersetzungshaben nicht verjährt sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dies nun bestätigt, nachdem die Nord Lease AG gegen das gegen sie ergangene Urteil Berufung eingelegt hat. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sieht es als treuwidrig an, dass die Nord Lease AG die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zunächst wegen eines angeblichen Liquiditätsengpasses verweigert und sich später dann auf die Einrede der Verjährung berufen hat. Somit ist nun rechtskräftig entschieden: Die Nord Lease AG muss sofort das komplette Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von € 5.800,- sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche von uns durchsetzen

Unser Mitglied Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher den ehemaligen Gesellschaftern die Verjährungseinrede der Nord Lease AG nicht einfach zu akzeptieren, sondern anwaltlich prüfen zu lassen, ob die Ansprüche tatsächlich verjährt sind. Unsere Mitglieder stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Jetzt das Problem lösen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unverbindlich bei
Dr. Birte Eckardt anfragen



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