OLG Köln: Versteckte Abschlussgebühren bei Riesterverträgen können zurückgefordert werdenPubliziert am: 22. September 2016Das Oberlandesgericht Köln (Az. 20 U 201/15) hat am 02.09.2016 entschieden, dass es den Versicherungsunternehmen bei Riesterverträgen nicht erlaubt ist, doppelte Abschlusskosten zu berechnen. Um welche Fälle geht es? Betroffen…Mehr anzeigenWeniger anzeigenmehr lesen