MW Finance Group zahlt nicht aus – Urteile gegen MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH

Unser Kunde hat ab 2011 schrittweise etwa 150.000 € in verschiedene Beteiligungsgesellschaften der MW Finance Group investiert. Diese Beteiligungen umfassen unter anderem Genossenschaftsanteile an „MW Global Investments CVBA“ und „Fincap Investment CVBA“. Diese Investitionsmöglichkeiten wurden durch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH vermittelt, die ihren aktuellen Sitz in Wiesbaden hat. Zuvor war der Sitz der GmbH in Bonn, genauer gesagt in der Adenauerallee 98 b. Die Beratung wurde von Herrn Thomas K. durchgeführt, der die Anlagen erläutert und empfahl.

Auflösung der Investmentgesellschaft

Im Jahr 2021 kündigte unser Kunde seine Genossenschaftsanteile und forderte eine Auszahlung. In einem Schreiben aus August 2021 wurde ihm mitgeteilt, dass die Investmentgesellschaft sich in Auflösung befinde, da die Beteiligungsstruktur künftig den deutschen Rechtsvorschriften entsprechen solle. Obwohl eine Auszahlung in Aussicht gestellt und auf die nachgelagerte Besteuerung hingewiesen wurde, erhielt unser Kunde keine Zahlung. Er lehnte es ab, von der belgischen Genossenschaft in eine neue stille Gesellschaft innerhalb der MW Finance Group zu wechseln, und bestand auf einer Auszahlung.

Keine Auszahlung erfolgt

Mittlerweile wurde bekannt, dass auch andere Kunden der MW Finance Group trotz Kündigung keine Auszahlungen erhalten haben und immer noch auf ihr Geld warten.

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen des Finanzamts Bonn

Im Juli 2022 erhielt unser Klient eine Anfrage vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Wolfgang Hoeft. Er wurde aufgefordert, Fragen zu beantworten und Unterlagen vorzulegen, um einer möglichen Vorladung als Zeuge vorzubeugen.

Investmentbericht 2022

In einem Schreiben vom 21.10.2022 (Investmentbericht 2022) informierte Wolfgang Hoeft, der als CEO der MW Finance Group auftritt, unseren Kunden über folgende Entwicklungen:

„Um Verluste zu vermeiden, die bisher nur auf dem Papier stehen, haben wir reagiert. Das bedeutet jedoch, dass wir bei den Beteiligungen das Recht ausüben, keine Abflüsse von Kapital oder Liquidität zuzulassen, um das Gesamtvermögen zu schützen. Die vereinbarte Kapitaleinlage und Mindestverzinsung bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Urteil des Landgerichts Bonn

Am 30.12.2022 hat eine Zivilkammer des Landgerichts Bonn die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH als auch deren Geschäftsführer, Herrn Wolfgang H., persönlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Herr H. sittenwidrig gehandelt habe, da er wusste, dass die Anlegergelder nicht in die Fincap CVBA flossen und die MW Global Investments CVBA als Zielgesellschaft nicht existierte. Diese Verantwortung wurde auch der MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH zugeschrieben, deren Geschäftsführer Herr H. ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Klagen in Vorbereitung

Wir haben unseren Klienten geraten, Klagen einzureichen, da die MW Finance Group entweder nicht auf unsere Anfragen reagierte oder die Anlagegelder nicht zurückerstattete. Derzeit bereiten wir Klagen gegen die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH und gegen Herrn H. vor persönlich vor. Diese Klagen belaufen sich auf einen Betrag von mehreren Hunderttausend Euro. Wir gehen mit dem Landgericht Bonn davon aus, dass es sich um ein sog. Schneeballsystem handelt, wo Ausschüttungen tatsächlich nicht erwirtschaftet werden, sondern lediglich das Geld von Neuanlegern umgeschichtet wird.

Jetzt das Problem lösen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unverbindlich bei
Dr. Thomas Storch anfragen



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