OLG München: Mplus PremiumPlan GmbH muss Genussrechte zurückzahlen

Erstinstanzliches Urteil

Die Mplus PremiumPlan GmbH mit Sitz in Gauting ist vom Landgericht München II mit Urteil vom 13.10.2022 – 1 O 1489/22 – dazu verpflichtet worden, meinen Mandanten Genussrechte von 19.200 EUR zurückzuzahlen.

Das Firmengeflecht von Frank Hanser

Die Mplus PremiumPlan GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mplus SELV AG, die ganz oder überwiegend Herrn Frank Hanser gehörte. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die Mplus Premium GmbH (also ohne „Plan“). Zweck der Mplus PremiumPlan GmbH war es, in andere mittelständische Unternehmen zu investieren, was ihr aber anscheinend nicht besonders erfolgreich gelungen ist.

Die Genussrechte

Meine Mandanten hatten der Mplus PremiumPlan den Betrag von 19.200 EUR als Genussrecht überlassen. Genussrechte sind gesetzlich nicht geregelt. Nach den Genussrechtsbedingungen sollte eine Dividende von bis zu 6,5 % p.a. anfallen. Die Genussrechtsbedingungen enthielten eine Nachrangklausel, nach der weder die Zinsen ausgezahlt noch das Genussrechtskapital zurückbezahlt verlangt werden kann, wenn die Mplus PremiumPlan GmbH infolge der Zahlung Insolvenz beantragen müsste. Außerdem enthielten die Genussrechtsbedingungen eine Klausel, nach der die Ansprüche aus den Genussrechten im Falle einer Liquidation oder Insolvenz erst nach allen anderen Verbindlichkeiten bedient werden. Man nennt diese Regelungen „qualifizierte Nachrangklauseln“.

Verweigerung der Rückzahlung

Nachdem meine Mandanten die Genussrechte gekündigt hatten, verweigerte die Mplus PremiumPlan GmbH unter Berufung auf die qualifizierte Nachrangklausel die Rückzahlung mit der Behauptung, meine Mandanten könnten keine Zahlung verlangen, weil sie nicht über genügend Liquidität verfüge. Ich machte daraufhin geltend, dass die qualifizierte Nachrangklausel unklar und daher unwirksam sei. Nachdem die Mplus PremiumPlan GmbH die Zahlung aber trotzdem weiter verweigerte, erhob ich für meine Mandanten Klage.

Die Verurteilungen

Das Landgericht München II schloss sich meiner Ansicht an und verurteilte die Mplus Premium Plan GmbH daraufhin mit besagtem Urteil, die Genussrechte zurückzuzahlen. Die Mplus PremiumPlan GmbH legte gegen das Urteil Berufung ein, die das OLG München nun mit Urteil vom 05.06.2023 zurückgewiesen hat. Das Urteil ist rechtskräftig, weil das OLG München die Revision nicht zugelassen hat und der Streitwert von 20.000 EUR für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nicht erreicht ist.

Vollstreckung angedroht

Ich habe die Mplus PremiumPlan GmbH nun aufgefordert, den ausgeurteilten Betrag von 19.200 EUR zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis 23.06.2023 zahlen. Sollte sie hierzu tatsächlich nicht in der Lage sein, muss Herr Hanser unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, um sich nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen.

Auch Schwestergesellschaft muss zahlen

Daneben führe ich auch Prozesse gegen die andere Tochtergesellschaft der Mplus SELV AG, also gegen die Mplus Premium GmbH, die ihre Genussrechte nach Ansicht des Landgerichts und Oberlandesgerichts München ebenfalls zurückzahlen muss, weil deren qualifizierte Nachrangklausel ebenfalls intransparent und unwirksam ist.

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