Befreiung von 20 Jahre altem Kredit

Die Mandantin der Rechtsanwälte Kraft, Geil & Kollegen, der unser Mitglied Juliane Brauckmann angehört, hatte schon lange Zeit aufgehört, zu hoffen, aus einem Kreditvertrag befreit zu werden, den sie im Jahre 1997 zur Finanzierung einer verlustreichen Fondsbeteiligung abgeschlossen hatte. Die damals noch sehr junge Frau war durch einen Anlageberater dazu veranlasst worden, im Rahmen eines Hausbesuchs diese höchst riskante Beteiligung an dem Immobilienfonds „Wohnparkresidenz Ponitz GbR“ abzuschließen und dafür auch noch einen Kredit über 35.000,- DM aufzunehmen.

Die Rechtsanwälte hatten ihrer Mandantin bereits im Jahre 2011 empfohlen, den Kreditvertrag, der mittlerweile von der Raiffeisenbank Glauchau e.G. auf die Bankaktiengesellschaft übertragen worden war, zu widerrufen, da ihr keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu dem Kreditvertrag erteilt worden war. Eine weitere Voraussetzung für das Fortbestehen des Widerrufsrechts war ebenfalls gegeben: Die Anlegerin hatte den Kreditvertrag und die Fondsbeteiligung als Haustürgeschäft abgeschlossen, d. h., sie war von dem Berater zu Hause aufgesucht und bei den Vertragsabschlüssen überrumpelt worden.

Das Landgericht Bielefeld hat nun mit Urteil vom 01.09.2017 in dem von den Fachanwälten der Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass der Kreditvertrag auch mehrere Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam widerrufen werden konnte, weil das Widerrufsrecht mangels einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung noch nicht erloschen ist. Es war außerdem gelungen, vor dem Landgericht Bielefeld durch einen Zeugen zu beweisen, dass die Anlegerin damals durch die Hausbesuche und die ihr unterbreiteten Vertragsabschlüsse überrumpelt worden war, so dass ihr ein Widerrufsrecht zu den Verträgen wegen deren Qualifizierung als sog. Haustürgeschäfte zustand.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. empfehlen, bei ähnlich – augenscheinlich aussichtslosen – Situationen einen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren und mit diesem die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und Ansprüche auszuloten. Wie dieser Fall zeigt, lässt sich unter Umständen auch ein vor langer Zeit geschlossener Darlehensvertrag heute noch widerrufen.

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