Frühere GMAC – RFC Bank GmbH vom LG Berlin zu Schadenersatz verurteilt

Nachdem der Bundesgerichtshof die Haftung von Kreditinstituten in einer Reihe von Urteilen verschärft hat, nehmen nun auch die Instanzgerichte das Treiben so mancher Banken kritischer unter die Lupe. Dies hat kürzlich auch die frühere GMAC– RFC Bank GmbH (umbenannt in: Paratus AMC GmbH) zu spüren bekommen. In einem von unserem Mitglied Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Storch erstrittenen Urteil vom 22.03.2011 ist die frühere GMAC-RFC Bank GmbH zur Rückabwicklung der Immobilienanlage verurteilt worden.
Die betroffenen Anleger erwarben 2006 von der Atlantis Zehn Verwaltungs GmbH unter der Geschäftsführung von Herrn Thomas Bleier für 80.600,00 € eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding. Finanziert wurde der Kauf mit einem Kredit der GMAC-RFC Bank GmbH aus Wiesbaden, der von der Atlantis vermittelt wurde. Der als Altersvorsorge gedachte Wohnungserwerb erwies sich als Fass ohne Boden, denn die Wohnung hatte einem gerichtlichen Gutachten zufolge nur einen Verkehrswert von sage und schreibe 9.600,00 €, also weniger als 12 % des Kaufpreises. Zudem wies die Wohnung laut Gutachten einen stark sanierungsbedürftigen Zustand auf. Die GMAC hatte die Wohnung vor der endgültigen Kreditvergabe besichtigen lassen, wies die Käufer aber nicht auf den völlig überhöhten Kaufpreis und den maroden Zustand der Wohnung hin.

Die Berliner Bankenkammer fand unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes deutliche Worte: „Der Beklagten (die GMAC Servicing GmbH – früher: GMAC RFC Bank GmbH, Anm. RA Dr. Storch) war auch aufgrund dieser Besichtigung durch die XY GmbH die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises positiv bekannt, zumindest hat sie vor dieser Erkenntnis bewusst die Augen verschlossen“.

Die GMAC wurde vom LG Berlin dazu verurteilt, die Kreditraten von rund 21.000,00 € zurückzuzahlen, keine Forderungen mehr zu stellen und die finanzierte Wohnung zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach unserer Kenntnis ist die Entscheidung das erste gegen die GMAC ergangene Urteil im Zusammenhang mit Schrottimmobilien. Die Verurteilte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat eine bemerkenswerte Entwicklung hinter sich. Trat sie zunächst als ehrgeizige Baufinanziererin in Erscheinung, die die vergebenen Kredite bündeln und als Anleihen auf dem internationalen Kapitalmarkt platzieren wollte, gab sie am 30.09.2008 ihre Bankzulassung zurück. Ihre Strategie war gescheitert. Nach zwei Umbenennungen firmiert die einst so selbstbewusste GMAC nun als Paratus AMC GmbH.

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