Sachwert- und Rendite-Fonds GmbH & Co. KG (SWR) – Finanzierungen können rückabgewickelt werden

Gegen Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden jeweils mit Sitz im ostwestfälischen Salzkotten und unter Beteiligung der dort ansässigen Sachwert- und Rendite-Fondsbeteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) drei verschiedene Sachwert- und Rendite-Fonds (SWR) gegründet, so Nr. 2 Projekt Dortmund KG, Nr. 3 Projekt Wittstock KG und Nr. 4 Projekt Essen KG. Der Absatz dieser häufig in Haustürsituationen vertriebenen Beteiligungen wurde überwiegend über die Treuconcept Investitions Management GmbH, Salzkotten, die zur Dienstleistungsgruppe Salzkotten (DGS) zu rechnen ist, abgewickelt, teilweise zumindest bei SWR Nr. 2 Projekt Dortmund KG auch über die Goeschu Vermittlung von Finanzdienstleistungen GmbH, Bonn.
Beide für den Vertrieb des Beteiligungskapitals zuständigen Unternehmen sprachen im Wege der Kaltakquise zum Teil telefonisch spätere Anleger mit dem Hinweis an, dass aus steuerlichen Gründen eine Beteiligung auch für Durchschnittsverdiener und Personen mit geringem Einkommen vorteilhaft wäre, wobei sich die Beteiligung letztlich „von selbst trage“. Für jeden der drei Fonds gewann man jeweils um die einhundert Kommanditisten. Die aus steuerlichen Gründen empfohlenen Finanzierungen wurden z. B. über die Oyak Anker Bank bzw. die BHW Bank AG, heute Postbank bzw. DSL Bank, abgewickelt. Die Kreditverträge können häufig aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch heute noch widerrufen werden. Dasselbe gilt für die Gesellschaftsbeitritte.

Unser Mitglied, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Gelhard, Paderborn, begleitet Anleger und Darlehensnehmer bezüglich dieser Projekte bereits seit dem Jahre 2001. Die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2004 zum Aktenzeichen II ZR 352/02 erging zum Fonds Projekt Nr. 2 Dortmund KG. Inzwischen stellte diese KG beim Amtsgericht Paderborn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde am 18.10.2010 bestellt (2 IN 510/10).

Die persönlich haftende Gesellschafterin, zu der das Amtsgericht Paderborn am gleichen Tage zum Aktenzeichen 2 IN 511/10 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnete, ist gleichzeitig auch noch persönlich haftende Gesellschafterin beim Fonds Nr. 3 Projekt Wittstock KG, zu dem ebenfalls am gleichen Tage ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde (2 IN 517/10). Beim Fonds Nr. 4 Essen KG hat das Insolvenzgericht durch Beschluss vom 28.09.2009 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen Ende des Jahres 2010 schrieb nun der geschäftsführende Kommanditist des Fonds Nr. 2 Projekt Dortmund KG die noch verbliebenen Gesellschafter an und teilte mit, dass es Ziel der Gesellschaft sei, die Immobilie aus der Insolvenz- und Zwangsverwaltung heraus wieder zu erhalten.

Den Anlegern wurde ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 übersandt, in dem nicht nur über unser Mitglied Rechtsanwalt Michael Gelhard und die seit 2001 laufenden Klagen sowie Gutachterkosten in Höhe von ca. 70.000,00 € in zwei Prozessen vor dem OLG Köln berichtet wurde, sondern auch ein Konzept zur Gründung einer neuen Eigentümergesellschaft, wonach eine neue Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet werden soll, deren Strickmuster dem bisherigen Konzept sehr ähnelt. An der neuen Gesellschaft sollen sich die Gesellschafter der bisherigen SWR Nr. 2 Dortmund KG mit möglichst gleicher Quote beteiligen und die Gesellschaft soll die Immobilie aus der Insolvenzverwaltung heraus zu einem Kaufpreis erwerben, der durch einen erneut bei der Dortmunder Volksbank aufzunehmenden Kredit finanziert werden soll. Es seien Investitionen von 100.000,00 bis 125.000,00 € nötig, um die Vermietung von attraktiven Flächen langfristig zu sichern.

Zwar weist man die Anleger inzwischen auch auf das bestehende „Totalausfallrisiko“ hin, jedoch glauben die Autoren des Konzepts daran, dass die Potentiale der Immobilie positiv seien und der Erwerb der Immobilie mehr Chancen als Risiken berge. Es bestehe in jedem Fall dadurch die Chance, das ursprüngliche Investment zumindest zum Teil zu einem Erfolg zu führen.

Ob nun hinter dem neuen Konzept ein richtig neuer Kern steckt oder es im Wesentlichen alter Wein in neuen Schläuchen ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. raten jedenfalls dringend dazu, vor weiteren finanziellen Engagements und vorschneller Zusage Rechtsrat einzuholen. Insbesondere diejenigen Kommanditisten, die auch gegenwärtig noch Leistungen auf Kredite im Zusammenhang mit den unterschiedlichen SWR Fonds zu bezahlen haben, sollten ihre Kreditverträge einer sachkundigen anwaltlichen Prüfung unterziehen lassen, da möglicherweise Chancen bestehen, die Kreditverträge rückabzuwickeln und so aus der fremdfinanzierten Fondsbeteiligung ganz auszusteigen.
Paderborn, den 09.03.2011
Rechtsanwalt Michael Gelhard

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