Die Geschichte von der erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung einer Frau gegen die SCHUFA liest sich wie ein spannender Thriller. Denn die Klägerin erfuhr von ihrem Eintrag bei der SCHUFA erst, als ihre Kreditkarte gesperrt wurde und ihr eine andere Bank die Eröffnung eines Kontos verweigerte.
Wie konnte das sein? Ein Inkasso-Unternehmen hatte ohne Vorwarnung eine angeblich offene Forderung in Höhe von 892 Euro gemeldet. Doch die Klägerin ließ das nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht.
In einem spektakulären Urteil verurteilte das Landgericht Frankenthal das Inkasso-Unternehmen dazu, die Meldung gegenüber der SCHUFA zurückzunehmen. Die Klägerin hatte nämlich an Eides statt versichert, dass die Forderung nicht existiere und sie auch nicht vor einer Meldung an die SCHUFA gewarnt worden sei. Das Gericht stützte sein Urteil auf § 31 Absatz 2 der Bundesdatenschutzverordnung, wonach nur tatsächlich bestehende Forderungen, denen der Schuldner nicht widersprochen hat, und die zweimal schriftlich angemahnt worden sind an die SCHUFA gemeldet werden dürfen.
Ein Fall von David gegen Goliath? Oder einfach nur ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und sich gegen ungerechtfertigte Einträge bei der SCHUFA zu wehren? Wie auch immer man es betrachtet, diese Geschichte zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und dass es sich lohnen kann, für seine Rechte zu kämpfen.