SafeGuard GmbH – nächste Pleite aus der Künsting-Gruppe

Mit Wirkung vom 28.12.2017 ist vom Amtsgericht Paderborn das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SafeGuard GmbH angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Schorisch aus Herford bestellt worden. Damit muss ein weiteres von Herrn Edgar Künsting geführtes Unternehmen Insolvenz anmelden. Erst im Februar 2017 war über das Vermögen der Wirtschaftsforum Künsting AG aus Paderborn das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Besonders tragisch ist dabei, dass die Insolvenz für zahlreiche Anleger, die bei der SafeGuard GmbH Geld investiert haben, voraussichtlich einen erheblichen Verlust oder vielleicht sogar einen Totalverlust bedeuten wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Geil & Kollegen, der unser Mitglied Frau Rechtsanwältin Juliane Brauckmann aus Bielefeld angehört, hat gegen Herrn Edgar Künsting und seine Unternehmen bereits zahlreiche Verfahren geführt, in denen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Geldanlageberatung geltend gemacht wurden. Ihre Mandanten berichten regelmäßig, dass ihnen die Risiken der Geldanlagen, die in Form von Genussrechten, Nachrangdarlehen u. ä. erfolgten, in den Beratungsgesprächen nicht aufgezeigt wurden. Tatsächlich bestehen bei diesen Geldanlagen jedoch erhebliche Risiken, die bis hin zum Totalverlust führen können. Viele Anleger fühlen sich deshalb getäuscht und berichten gar davon, dass ihnen die Investitionen als „absolut sichere Geldanlage“ dargestellt worden sind.

Sollte das Insolvenzverfahren zur SafeGuard GmbH tatsächlich durchgeführt werden, so bliebe den geschädigten Anlegern nur noch die Möglichkeit, die eigene Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Verein für Verbraucherrechte e.V. empfiehlt, in diesem Zusammenhang das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen, weil als Schadensersatzanspruch die komplette Anlagesumme als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann.

Frau Rechtsanwältin Brauckmann hat außerdem in Erfahrung gebracht, dass bei der Staatsanwaltschaft Paderborn bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Edgar Künsting geführt werden. Diese werden im Hinblick auf weitere grundsätzlich denkbare Haftungsansprüche gegen die persönlich Verantwortlichen mit Interesse verfolgt. „Sollte eine strafrechtliche Verantwortung festgestellt werden, sind auch deliktische Ansprüche der Anleger denkbar. Hierdurch würden sich im Hinblick auf die potentiellen Anspruchsgegner weitere Perspektiven eröffnen“, so Frau Brauckmann.

Herr Edgar Künsting ist des Weiteren für das Unternehmen MaklerFair Group tätig. Geschäftsführerin des Unternehmens ist seine Ehefrau Dominique Künsting. Nach der Anmeldung zum Handelsregister gehört zum Unternehmensgegenstand auch dieses Unternehmens der Vertrieb u.a. von Finanzanlagen.

 

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