Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung – der Widerrufs-Joker

Die Zinsen für Wohnungsbaukredite sind im langfristigen Vergleich unschlagbar günstig. Der durchschnittliche Effektivzinssatz von Krediten mit einem Festzins für 10 Jahre liegt deutlich unter 3 %.

Verständlicherweise ärgern sich darüber Bauherren, die ihre Immobilie langfristig zu einem höheren Festzinssatz finanziert haben. Würden sie den Kredit zu den heutigen Konditionen abschließen, könnten sie in vielen Fällen einige zehntausend Euro sparen. Umschulden ist allerdings normalerweise nicht ohne Weiteres möglich, da die Banken darauf bestehen können, dass die Kredite bis zum Ende der Festzinsvereinbarung weiterlaufen, oder sich mit einer vorzeitigen Beendigung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden erklären müssen. Da der Marktzins stark zurückgegangen ist, fallen Vorfälligkeitsentschädigungen zur Zeit besonders hoch aus, weil die Banken die vorzeitige Tilgung nur zu einem wesentlich geringen Zins neu verleihen oder anlegen können.

In gar nicht so seltenen Fällen gibt es jedoch eine Möglichkeit, den teuren Kredit einseitig zu beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dann nämlich, wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages falsch ist. Dabei kommt es seit 03.11.2002 nicht mehr darauf an, ob der Kredit in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde, denn seit diesem Zeitpunkt räumt § 495 BGB jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 2 Wochen auch für den Fall ein, dass der Kreditvertrag zum Beispiel in der Bank oder auf dem Postweg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung richtig ist und das ist oft nicht der Fall. Die Fehler sind vielfältig. Zum Beispiel ist die Widerrufsbelehrung falsch, wenn darin steht, dass der Widerruf als nicht erfolgt gilt, wenn der Verbraucher das Darlehen nicht innerhalb von 2 Wochen zurückzahlt. Fehlerhaft ist die Widerrufsbelehrung auch dann, wenn die Widerrufsfrist erst mit dem Eingang des Kreditvertrages bei der Bank zu laufen beginnen soll oder wenn die Widerrufsbelehrung offen lässt, ob zwischen dem Kredit und dem damit finanzierten Kaufvertrag ein verbundenes Geschäft besteht. Oft ist die Widerrufsbelehrung auch falsch, wenn die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt der Belehrung“ zu laufen beginnen soll.

Erstaunlich ist außerdem, dass man sich sogar eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen kann, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, denn das Widerrufsrecht erlischt nicht mit der Ablösung des Kredites.

Ob eine Widerrufsbelehrung falsch ist, können allerdings nur versierte Spezialisten sicher beurteilen. Wer bei seiner Immobilienfinanzierung sparen will, sollte seinen Kreditvertrag daher durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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