Das Landgericht Berlin hat in einem heute veröffentlichten Urteil (4 O 150/16, nicht rechtskräftig) entschieden, dass die VW-Bank in ihren Autokreditverträgen unzureichend und fehlerhaft über Pflichtangaben belehrt hat, die das Gesetz zwingend vorschreibt.
Herr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Storch gibt im Folgenden Antworten darauf, was dieses Urteil für betroffene VW-Kunden im Einzelnen bedeutet:
Wen betrifft das Urteil und was kann der Kunde konkret verlangen?
Dr. Storch: Die Entscheidung betrifft Kunden, die ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben. Die meisten Fahrzeughersteller betreiben eigene Banken und bieten zusammen mit dem Kauf auch eine Finanzierung an.
Der betroffene VW-Kunde braucht das Darlehen nicht mehr zurückzahlen und bekommt gegen Rückgabe des PKW seine Anzahlung und nahezu sämtliche bisher gezahlten Raten zurück. Allerdings hat das Gericht entschieden, dass der Kläger sich eine Nutzungsentschädigung von 3.900,00 € anrechnen lassen muss.
Was für Vorteile hat das Urteil im Vergleich zu bisherigen Entscheidungen?
Dr. Storch: Bisher sind die meisten VW-Kunden aus Gewährleistung oder wegen Täuschung gegen Autohändler oder direkt gegen die VW-AG vorgegangen. Dies führte oft zu Beweisschwierigkeiten und Verjährungsproblemen. Die „Widerrufslösung“ hat den Vorteil, dass hier keine Verjährung greift und Gerichte von Amts wegen verpflichtet sind, die erteilte Belehrung auf Fehler zu prüfen. Damit steigen die Erfolgsaussichten für Gerichtsverfahren ganz erheblich, so die Einschätzung von Dr. Storch.
Was ist an der VW-Belehrung problematisch?
Dr. Storch: Nach Einschätzung der Berliner Bankenkammer sei der VW-Kunde nicht klar und verständlich über alle Möglichkeiten aufgeklärt worden, den Kredit durch Kündigung zu beenden. Zudem habe die VW-Bank nicht ausreichend deutlich gemacht, welche Methode sie zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anwende.
Sind auch andere Autobanken betroffen?
Dr. Storch: Das Problem fehlerhafter Belehrung dürfte nicht nur die VW-Bank betreffen. Wie auch bei den Immobiliendarlehen gehe ich davon, dass die meisten Autobanken angreifbare Belehrungen verwendet haben.