Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherungen, die oft zusammen mit einem Kredit angeboten werden, sind häufig viel zu teuer. In den meisten Fällen ist eine Absicherung für den Todesfall durch eine günstige Risikolebensversicherung besser geeignet.
Teure Absicherung
Gerne werden Restschuldversicherungen von Banken als notwendige Sicherheit und als Schutz vor bestimmten Gefahren, wie Tod, Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit angeboten. Durch diese Argumente lassen sich Kreditnehmer gerne zum Abschluss einer teuren Restschuldversicherung verleiten.
Teurer Zins
Bereits vor Jahren haben die Verbraucherzentralen festgestellt, dass die Restschuldversicherungsverträge zu teuer, zu unflexibel und nicht verbrauchergerecht sind. Die Mehrkosten für den Kreditnehmer sind enorm. Dieser muss die Versicherungsprämie nebst Vermittlungskosten als Einmalbetrag sofort zum Vertragsbeginn entrichten. Das erhöht die Nettodarlehenssumme und damit den Effektivzins. Je länger die Laufzeit eines Darlehens ist, umso höher sind die Kosten für die Versicherung einschließlich der Vermittlungskosten. Mehrkosten bis zu 30 % bzw. 35 % sind keine Seltenheit. Die Kreditnehmer müssen darüber hinaus höhere Zinsen zahlen, da die Versicherungsprämie und die Provision für die Bank auf die Nettodarlehenssumme aufgeschlagen wird. Von dieser Gesamtsumme muss der Darlehensnehmer die Zinsen zahlen, so dass die Aufaddierung der Versicherungsprämie und der Provision den Effektivzins erheblich erhöht.
Häufig zeigen die Banken Alternativen zur Restschuldversicherung nicht auf. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung, die wesentlich kostengünstiger ist, ist das wichtigste Risiko, nämlich der Todesfall, abgedeckt. Zu denken ist auch an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Günstige Alternativen
Darlehensnehmer sollten bei Abschluss eines Darlehensvertrages auf eine Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung verzichten und stattdessen das Risiko mit alternativen Produkten absichern.
Ausstieg aus der Restschuldversicherung
Falls Darlehensnehmer bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sollten sie dringend ihre Verträge überprüfen lassen. Neben der Kündigung kommen auch andere Ausstiegsmöglichkeiten in Betracht. So ist zu prüfen, ob die zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen intransparent und unverständlich sind. Zu denken ist auch an den gesetzlich verankerten Einwand der unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers.
In diesem Zusammenhang ist auch die Widerrufsbelehrung zu überprüfen. Häufig sind gerade bei einer Kombination von Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung gegeben.
Hierzu beraten wir Sie gerne.