Landgericht Ulm: Falsche Widerrufsbelehrung der Sparkasse Ulm zu Kreditvertrag vom November 2011

Das Landgericht Ulm hat eine von der Sparkasse Ulm in Immobilienkreditverträgen verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erklärt, weil sie sich nicht ausreichend vom übrigen Vertragstext abhebt und unnötige Absätze enthält (Urteil vom 17.07.2013, Az.: 10 O 33/13 KfH, n. rkr.).

Banken müssen Verbraucher deutlich und unmissverständlich über das Ihnen gesetzlich zustehende Recht auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags informieren. Diesen Anforderungen wird die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Ulm nicht gerecht, weil sie sich vom übrigen Vertragstext nicht deutlich abhebt und zahlreiche nicht einschlägige Absätze enthält, da sie mit Ankreuzkästchen nach dem Textbausteinprinzip aufgebaut ist (sogenannte Checkbox).

Kreditverträge mit entsprechenden Widerrufsbelehrungen können jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. beraten Sie gerne dazu, ob auch Ihr Kreditvertrag widerrufen werden kann.

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